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Gesundheitsamt Landkreis Rotenburg/Wümme

Dienststelle Zeven

Dr.-Otto-Straße 2, 27404  Zeven

Telefon:
04761 9835209

Telefax:
04271 985249

E-Mail:
gerda.brinkmann@lk-row.degerda.brinkmann@lk-row.de

Website:

Hinweis:

Die Dienststelle Zeven ist nicht durchgehend besetzt. telefonische Terminabsprachen sind unter der Telefonnummer 04761-9835209 Montag-Donnerstag von 08.00-16.00 und Freitag von 08.00-12.00 möglich

Beschreibung:

Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage?

In unserer Beratungsstelle möchten wir Sie in Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten.

Wir werden Ihnen frei von Vorurteilen und mit Verständnis und Respekt begegnen und Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite stehen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.

Wir bieten Ihnen:

Beratung mit Beratungsnachweis (gem. §218 StGB) im Schwangerschaftskonflikt

Informationen über Rechtsgrundlagen und Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, Mutterschutzgesetz, Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie über Erziehungs- und Kindergeld

Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche

Vermittlung der Anträge bei Stiftungsträgern (Landes- und Bundesstiftung "Familie in Not")

Wissen über Familienplanung, Verhütungsmittel und Methoden

Gesprächbegleitung während der Schwangerschaft oder nach einem Schwangerschaftsabbruch

Die Beratung wird durch eine Ärztin und eine Diplompädagogin des Gesundheitsamtes durchgeführt

Beratungsarten:
persönliche Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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