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Gesundheitsamt Landkreis Rotenburg/Wümme
Dienststelle Zeven
Dr.-Otto-Straße 2, 27404 Zeven
Telefon:
04761 9835209
Telefax:
04271 985249
E-Mail:
gerda.brinkmann@lk-row.degerda.brinkmann@lk-row.de
Website:
http://www.lk-row.de
Die Dienststelle Zeven ist nicht durchgehend besetzt. telefonische Terminabsprachen sind unter der Telefonnummer 04761-9835209 Montag-Donnerstag von 08.00-16.00 und Freitag von 08.00-12.00 möglich
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage?
In unserer Beratungsstelle möchten wir Sie in Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten.
Wir werden Ihnen frei von Vorurteilen und mit Verständnis und Respekt begegnen und Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite stehen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.
Wir bieten Ihnen:
Beratung mit Beratungsnachweis (gem. §218 StGB) im Schwangerschaftskonflikt
Informationen über Rechtsgrundlagen und Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, Mutterschutzgesetz, Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie über Erziehungs- und Kindergeld
Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche
Vermittlung der Anträge bei Stiftungsträgern (Landes- und Bundesstiftung "Familie in Not")
Wissen über Familienplanung, Verhütungsmittel und Methoden
Gesprächbegleitung während der Schwangerschaft oder nach einem Schwangerschaftsabbruch
Die Beratung wird durch eine Ärztin und eine Diplompädagogin des Gesundheitsamtes durchgeführt
Beratungsarten:
persönliche Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.