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Landratsamt Lindau

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Bregenzer Str. 35, 88131  Lindau (Bodensee)

Phone:
08382 270163

Fax:
08382 270164

E-mail:
schwangerenberatung@landkreis-lindau.deschwangerenberatung@landkreis-lindau.de

Website:

Notice:

Sprechzeiten: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

Außensprechstunde in Lindenberg: nach telefonischer Vereinbarung: 08382 / 270-165

Online-beratung: schwangerenberatung@landkreis-lindau.de

Description:

Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.

Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.

Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.

Types of counselling:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Counselling certificate (Beratungsschein):
This counselling center issues a counselling certificate (Beratungsschein) according to §§5 and 6 of the Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG, Pregnancy Conflict Act).

Reimbursement of contraceptive costs:
This counselling center can apply for the costs of contraceptives to be covered for women on low incomes (e.g. from a special fund of the municipality or from model projects). The counselling centers will inform you about the exact regulations and possibilities.

Financial support: Funds from the Bundesstiftung Mutter und Kind (Federal Foundation Mother and Child) can be allocated via this counselling center.

Carrier:
Landratsamt Lindau/Bodensee

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