Die Beratungsstellen-Datenbank der BZgA umfasst mit mehr als 1500 Einträgen fast alle deutschen Schwangerschaftsberatungsstellen. So können Sie gezielt nach Angeboten in Ihrer Nähe suchen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Datenbank ist die staatliche Anerkennung der Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) oder die staatliche Förderung nach § 2 SchKG.
Hinweis
Den für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsschein stellen nur staatlich anerkannte Beratungsstellen aus, die nach §§ 5 und 6 SchKG beraten.
Die Informationen zu den Angeboten der Beratungsstellen werden von diesen selbst gepflegt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist für die Richtigkeit der Angaben im Detail nicht verantwortlich. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen werden jedoch in regelmäßigen Abständen geprüft. Die letzte Prüfung fand 2023/2024 statt.
Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme per E-Mail nicht über eine gesicherte Verbindung erfolgt. Die BZgA rät daher dringend davon ab, über die erste Kontaktaufnahme hinaus vertrauliche Informationen auf diesem Wege zu übermitteln.