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Anspruch auf Beratung
Bei allen Fragen zu Schwangerschaft und Familienplanung haben Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Welche Unterstützung kann sie Ihnen bieten?
Kostenlos, anonym, kompetent
Sie haben Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Sexualität, Verhütung oder ungewollter Kinderlosigkeit? Dann können Sie sich kostenlos und auf Wunsch auch anonym informieren und beraten lassen. Das Recht auf die Beratung ist im § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) festgelegt.
Die Beratung wird durch staatlich anerkannte und geförderte Beratungsstellen durchgeführt. Die Beraterinnen und Berater verfügen über eine sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Ausbildung.
Sie können die Beratung allein, als Paar oder in Begleitung einer vertrauten Person in Anspruch nehmen. Es ist auch möglich, sich telefonisch oder über das Internet beraten zu lassen (siehe auch „Beratungsarten“). Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Einige Einrichtungen bieten auch Beratung in anderen Sprachen an.
Beratung zu Schwangerschaft und Familienplanung
Beratung zu den Themen Schwangerschaft und Familienplanung wird im Allgemeinen unter dem Namen „Schwangerschaftsberatung“ angeboten. Man muss aber nicht schwanger sein, um sich beraten zu lassen. Die Beraterinnen und Berater können bei vielen Fragen weiterhelfen (siehe auch „Beratungsthemen“), beispielsweise zu:
- Sexualität und Verhütung
- Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und Pränataldiagnostik
- Geburtsvorbereitung
- finanziellen und sozialen Hilfen
- Rechtsfragen
- Problemen in der Paarbeziehung
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
Praktische Unterstützung
Beratungsstellen unterstützen Schwangere auch bei
- der Beantragung finanzieller Mittel
- der Wohnungssuche
- auftretenden Problemen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind
Außerdem können Schwangere, die sich in einer Notlage befinden, in der Beratungsstelle finanzielle Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ beantragen.
Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt
Möglicherweise sind Sie – oder ist Ihre Partnerin – ungeplant schwanger und Sie wissen nicht, ob Sie das Kind bekommen wollen oder können. Auch dann sind die Beraterinnen und Berater der Schwangerschaftsberatungsstellen für Sie da.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5 und 6 SchKG darf nur durch staatlich anerkannte Beratungsstellen und Arztpraxen angeboten werden. Nur diese Stellen dürfen auch einen Beratungsschein ausstellen. Der Beratungsschein ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird von kommunalen oder freien Trägern und von manchen Ärztinnen und Ärzten angeboten (siehe auch „Wer berät mich ?“). Sie ist ebenfalls kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Beraterinnen und Berater suchen mit Ihnen nach Wegen, die Schwierigkeiten zu überwinden, die mit der ungewollten Schwangerschaft verbunden sind. Bei rechtlichen oder medizinischen Fragen ziehen sie auf Wunsch auch weitere Expertinnen und Experten hinzu. Außerdem klären sie über die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Risiken auf, die damit einhergehen können.
Nachbetreuung
Eine Schwangerschaft und Geburt, aber auch ein Schwangerschaftsabbruch sind einschneidende Erlebnisse im Leben einer Frau oder eines Paares. Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes oder nach einem Abbruch Fragen haben oder Unterstützung brauchen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine kostenlose Beratung in einer Beratungsstelle.