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Persönlich? Telefonisch? Per Internet? Arten der Beratung

Ob ein persönliches Gespräch in einer Beratungsstelle, ob telefonische Beratung oder Beratung über das Internet: Die Auswahl ist groß. Wie unterscheiden sich die Beratungsarten, und welche passt für wen?

Oft hängt es vom Anliegen ab, welche Beratungsart sich am besten eignet. Manchmal braucht man nur eine Information, bei einer anderen Gelegenheit den Kontakt zu Gleichgesinnten, in einer schwierigen Lebenssituation vielleicht eine intensive persönliche Begleitung.

Auch persönliche Vorlieben spielen eine Rolle: Wer sich um seine Anonymität sorgt oder Vorbehalte hat, mit einem fremden Menschen über sehr persönliche Fragen und Gedanken zu sprechen, der zieht möglicherweise die Distanz im Internet oder am Telefon vor. Wer lieber in direktem Kontakt stehen und auch einen eigenen Eindruck von der Beraterin oder dem Berater gewinnen will, sucht eher das Gespräch in einer Beratungsstelle.

Schließlich können auch körperliche Beeinträchtigungen wie Gehörlosigkeit oder eine Gehbehinderung sowie die räumliche Entfernung zu einer Beratungsstelle den Ausschlag für eine bestimmte Beratungsart geben.

Egal, ob persönlich, telefonisch oder über das Internet: Wenn Sie sich in Fragen von Verhütung, Schwangerschaft und Familienplanung an eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wenden, können Sie sicher sein, dass Sie dort auf qualifizierte Beraterinnen und Beratern treffen, die Sie verlässlich zu medizinischen oder rechtlichen Fragen beraten. Staatlich anerkannt sind Beratungsstellen, die nach den §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) beraten, sowie Beratungsstellen, die nach § 2 SchKG staatlich gefördert werden. Die Kontaktdaten solcher Beratungsstellen finden Sie in unserer Beratungsstellendatenbank.

Hinweis
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) erwägen, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine dafür anerkannte Beratungsstelle oder Arztpraxis verpflichtend. Nur von dort erhalten Sie im Anschluss an die Beratung den für einen Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsschein.

Die persönliche Beratung

© BZgA/HN/Eichhöfer

In einer persönlichen Beratung ist ein direkter und naher Austausch oft am einfachsten. Weil die Gesprächspartner auch auf Blicke und Gesten reagieren können, werden zudem Missverständnisse leichter vermieden. Ein weiterer Vorteil: Die Beraterin oder der Berater kann sofort praktisch helfen – etwa beim Ausfüllen von Anträgen oder bei der Wohnungssuche. Die Kontaktdaten von Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie in unserer Beratungsstellendatenbank.

  • Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. 
  • Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
  • Es ist möglich, die Beratung alleine, als Paar oder begleitet von einer vertrauten Person in Anspruch zu nehmen. 
  • Je nach Problemlage sind mehrere Treffen möglich.
  • Einige Anbieter bieten die Beratung auch in anderen Sprachen an.
  • Unter Umständen ist es auch möglich, zu wählen, ob man von einer Frau oder einem Mann beraten wird.
  • In einigen Beratungsstellen kann zur Klärung spezieller Fragen eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen werden.
  • Die persönliche Beratung ist notwendig für die Ausstellung eines Beratungsscheins. Er ist Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch.

Die telefonische Beratung

© iStock

Am Telefon lassen sich benötigte Informationen schnell und unkompliziert erfragen. Das Telefongespräch mit einer Beraterin oder einem Berater kann ein erster Schritt sein, eine Herausforderung zu bewältigen oder ein Problem zu lösen. Oft dient eine Telefonberatung als Vorgespräch zu einer nachfolgenden persönlichen Beratung.

  • Die Telefonberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle ist auf Wunsch anonym und kostenlos. Es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an. 
  • Die Telefonberatung ist meist an bestimmte Sprechzeiten gebunden. Sie können die Angebote der verschiedenen Beratungsstellen zur telefonischen Beratung über die Beratungsstellensuche in diesem Portal abfragen.
  • Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
  • Einige Anbieter bieten die Beratung auch in anderen Sprachen an.
  • Unter Umständen ist es auch möglich, zu wählen, ob man von einer Frau oder einem Mann beraten wird.
  • Wer häufiger anruft, spricht unter Umständen mit verschiedenen Beraterinnen und Beratern.
  • Hinweis: Nur bei den anerkannten Beratungsstellen ist sichergestellt, dass die Beraterinnen und Berater über eine entsprechende Qualifikation verfügen und verlässlich zu medizinischen oder rechtlichen Fragen informieren können.
  • In einem akuten Konflikt kann auch die Telefonseelsorge weiterhelfen. Sie ist unter der Telefonnummer 0800/1110111 oder 0800/1110222 rund um die Uhr gebührenfrei zu erreichen.

Online-Beratung per Kontaktformular, Einzel- oder Gruppenchat

© Westend61 / letizia haessig photography

Die Träger von Schwangerschaftsberatung bieten auch Online-Beratung per Kontaktformular oder im Einzel- und Gruppenchat an. Sie erlaubt ein hohes Maß an Anonymität. Ob Name, Geschlecht, Alter oder Herkunft – es steht einem frei zu entscheiden, welche Angaben man machen möchte. Ein Plus: Gruppenchats ermöglichen den Kontakt zu Menschen mit ähnlichen Fragen.

  • In der Regel ist eine Anmeldung mit einem Benutzernamen und einem Passwort notwendig, um die Online-Beratung einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Es wird dann ein persönliches virtuelles Postfach (Account) eingerichtet, in dem die Anfrage und die Antwort hinterlegt werden.
  • Manchmal ist bei der Anmeldung die Angabe einer E-Mail-Adresse nötig. Wer möglichst anonym bleiben möchte, kann sich im Internet kostenlos eine E-Mail-Adresse einrichten, die keinen Rückschluss auf die eigene Person erlaubt. 
  • Beratungen über den regulären E-Mailverkehr sind nicht empfehlenswert, da dann Anfrage und Antwort unverschlüsselt verschickt werden.
  • Die Beratung verläuft zeitversetzt. Normalerweise kommt die Antwort auf eine Anfrage innerhalb von zwei bis drei Tagen.

  • In einer Chat-Beratung werden Fragen umgehend beantwortet.
  • Je nach Anbieter findet die Einzelchat-Beratung entweder zu einem individuell vereinbarten Termin oder zu einer allgemein festgelegten Zeit statt.
  • Wer eine Einzelchat-Beratung zu einem individuellen Termin in Anspruch nehmen will, muss sich für die Terminabsprache beim Anbieter anmelden oder einloggen. Zum vereinbarten Termin findet die Beratung dann in einem gesicherten virtuellen Beratungsraum statt. Sie ist für andere Internetnutzer nicht einsehbar.
  • Die Einzelchat-Beratung zu einem allgemeinen Termin ist zunächst öffentlich: Andere Internetnutzer können den Schriftverkehr mitverfolgen. Wird der Austausch zu persönlich, stellt der Anbieter einen gesicherten Beratungsraum zur Verfügung. Das „Gespräch“ mit der Beraterin oder dem Berater ist dann geschützt.

  • Gruppenchats sind themenoffen oder behandeln spezifische, vorgegebene Themen. Zu einem angekündigten Zeitpunkt öffnet der jeweilige Anbieter für eine festgelegte Zeitspanne einen virtuellen Beratungsraum. In diesem Raum tauschen sich dann mehrere Personen unter Leitung einer Moderatorin oder eines Moderators aus. 
  • Wer an einem Chat teilnehmen will, muss sich zuvor beim Anbieter anmelden. 
  • Gruppenchats sind meist auf eine festgelegte Teilnehmerzahl begrenzt. 
  • Es gelten bestimmte Nutzungsregeln. Besonderer Wert wird zum Beispiel auf einen respektvollen Umgangston gelegt. Wer dagegen verstößt, dem droht der Ausschluss vom aktuellen und/oder von zukünftigen Chats.
Stand: 20.03.2020
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