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AWO-Arbeiterwohlfahrt Soziale Beratung für Schwangere

Kreisverband Nienburg

Von-Philipsborn-Str. 2 a, 31582  Nienburg/Weser

Telefon:
05021 6000835

Telefax:
05021 66020

E-Mail:
schwangerschaftsberatung@awo-nienburg.deschwangerschaftsberatung@awo-nienburg.de

Website:

Hinweis:

Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09.00 - 16.30 Uhr

Dienstag: 09.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Derzeit nur nach Terminvereinbarung; Es werden in dringenden Fällen auch zeitnah Termine vergeben.

Beschreibung:

Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung (gemäß § 219 StGB sowie §§ 5 u. 6 SchKG)

  • Aufgrund der geltenden Fristenregelung hat jede Frau die Möglichkeit innerhalb der ersten 12 Wochen zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortführen möchte oder nicht.
  • Einzig ein Pflichttermin in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle ist wahrzunehmen. Von der Art der Gründe ist eine legale Abbruchsmöglichkeit im Gegensatz zur früheren sozialen Indikation nicht mehr abhängig. (Zwischen der Beratung und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens 3 Tage liegen.)
  • Der Name der Ratsuchenden wird nicht dokumentiert und die Beraterin steht unter Schweigepflicht.

Zielsetzung einer jeden Konfliktberatung ist es auf die persönlichen Belange und Fragen der Ratsuchenden einzugehen, damit sie dann die für sie richtige Entscheidung treffen kann.

Fachkraft "Vertrauliche Geburt"

Soziale Beratung für Schwangere

  • Unterstützung durch Einzelgespräche bei der Auseinandersetzung und Klärung der durch die Schwangerschaft veränderten persönlichen Situation.
  • Informationen über arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, über mögliche finanzielle Hilfen, über Verhütungsmittel, usw.
  • Informationen über psychosoziale Hilfsmöglichkeiten und ggf. Vermittlung an Beratungsstellen wie Partnerschafts-, Schuldenberatung, u. ä.

Zielsetzung eines jeden Gesprächs ist es die betreffende Frau individuell und umfassend zu beraten und ihr Hilfestellung zu geben. Jede Beratung unterliegt der Schweigepflicht und es werden keine persönlichen Informationen weitergegeben. Auf Wunsch kann der Partner oder eine andere nahestehende Person mit einbezogen werden.

Sie können direkt vorbeikommen oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

 

Zielgruppe

 

Schwangere und Angehörige

 

Schwerpunkte

 

Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung
Soziale Beratung für Schwangere

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Arbeiterwohlfahrt, KV Nienburg

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