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AWO Beratungszentrum Schwalm-Eder
Pfarrstr. 25, 34576 Homberg
Telefon:
05681 6888
Telefax:
05681 609758
E-Mail:
beratungszentrum@awo-schwalm-eder.deberatungszentrum@awo-schwalm-eder.de
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Beratung nach Terminvereinbarung
Die Beratung kann dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und zu einer persönlich richtigen Entscheidung zu finden. Das Gespräch ist ein Angebot, über die Gründe und Gefühle im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftskonflikt zu sprechen. Auf Wunsch informieren wir über alle finanziellen und sozialen Hilfen, die eine Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen können.
Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung ob sie die Schwangerschaft fortsetzen will oder nicht, liegt allein bei der schwangere Frau. Auch wenn die Frau sich bereits entschieden hat, kann sie das Gespräch nutzen, um in einem geschützten Rahmen ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen und um noch anstehende Fragen und Probleme zu klären.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis zulässig. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz muss sich eine Frau vor einem Abbruch der Schwangerschaft in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Sie erhält abschließend eine Beratungsbescheinigung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und dem Arzt, der den Abbruch vornimmt, vorgelegt werden muss.
Schwangere Frauen und Paare können sich an uns wenden, wenn sie- in einem Schwangerschaftskonflikt Unterstützung wünschen
- Hilfe im Entscheidungsprozess suchen
- Informationen zu sozialen und rechtlichen Fragen, privaten und öffentlichen Hilfen wünschen
- die für einen Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschriebene Beratung mit Bescheinigung benötigen
- Informationen zu Methoden und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs wünschen
- Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch suchen
Wir beraten auf Wunsch anonym.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Arbeiterwohlfahrt, KV Schwalm-Eder