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Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Hechingen
Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen
Telefon:
07471 93091710
Telefax:
07471 93091709
E-Mail:
beratungsstelle.hechingen@zollernalbkreis.deberatungsstelle.hechingen@zollernalbkreis.de
Website:
http://www.zollernalbkreis.de
Beratungstermine sind möglich in
Hechingen, Weilheimer Straße 31
Balingen, Filserstraße 9
Albstadt, Friedrichstraße 41
und stehen allen interessierten Menschen offen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 07471 9309-1684 oder per E-mail: schwangerenberatung@zollernalbkreis.de.
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, gefördert durch das Land Baden-Württemberg mit Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, und beraten unter Schweigepflicht kostenfrei und auf Wunsch auch anonym
Im Schwangerschaftskonflikt (mit Beratungsschein)
Bei Fragen rund um die Schwangerschaft
Bei Partnerschaftskonflikten (im Kontext von Schwangerschaft)
Bei der Familienplanung / Fragen zur Sexualität und Verhütung
Bei Überlegungen und Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen
Wir bieten Beratung und Hilfe
· bei Fragen der Eltern zur Förderung, Unterstützung und Erziehung ihrer Kinder
· wenn Jugendliche und junge Erwachsene einen Ansprechpartner brauchen
· bei Problemen im Kindergarten, in der Schule oder bei der Ausbildung
· bei Auffälligkeiten und Besonderheiten, die Kinder und Jugendliche in ihrem Verhalten zeigen
(z. B. Ängste, Aggressionen, Kontaktprobleme)
· bei Konflikten in der Familie
· wenn Sie vor einer Trennung stehen oder bereits geschieden sind und sich wegen den
Auswirkungen auf die Kinder Sorgen machen
Wer kann zu uns kommen?
· Mütter und Väter, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
· Großeltern, Stief- und Adoptiveltern, Pflegeeltern und andere Bezugspersonen
· werdende Eltern und Eltern von Säuglingen und Kleinkindern
· Fachkräfte aus dem pädagogischen, sozialen oder medizinischen Bereich
· als "insoweit erfahrene Fachkräfte (80,3 KiB)" (ieF) / Kinderschutzfachkräfte bieten wir bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Beratung für andere Fachkräfte (SGB 8, §8a) an
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Zollernalbkreis