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Kreis Unna - Der Landrat Fachbereich Gesundheit Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Massener Straße 35, 59423 Unna
Telefon:
02303 271666
Telefax:
02303 273199
E-Mail:
skb@kreis-unna.deskb@kreis-unna.de
Website:
http://www.kreis-unna.de
Öffnungszeiten: Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr Fr 08.00 - 12.30 Uhr
Familienplanung
Beratung zur Familienplanung und zu Fragen der Verhütung von ungewollten Schwangerschaften
- Umfassende Informationen in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung in Form von Einzel-, Paar- oder Gruppenberatung
Schwangerenberatung
Auch bei gewünschter Schwangerschaft stehen Frauen und Familien oft vor ungelösten Problemen.
Darum bieten wir Ihnen:
- Beratung über öffentliche und finanzielle Hilfen
- Begleitung und Beratung bei psycho-sozialen Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
- Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen
- Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Schwangerschaftskonfliktberatung (gem. § 219 StGB)
Eine ungewollte Schwangerschaft kann vielfältige Konflikte und Gefühle bei den betroffenen Frau und ihren Partnern auslösen.
Wir möchten Ihnen folgende Hilfe anbieten:
- Hilfe bei Ihrer Entscheidungsfindung, wenn Sie ungewollt schwanger geworden sind
- Informationen über soziale und gesetzliche Leistungen
- Nachgehende Betreuung von Mutter und Kind
- Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
(Die Beratung ist ergebnisoffen und anonym. Sie ist kostenlos. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht).
Zielgruppe
Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle hilft Frauen und ihren Partnern bei der Entscheidungsfindung im Schwangerschaftskonflikt.
Schwangere und ihre Familien erfahren Unterstützung bei psycho-sozialen Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, erhalten Informationen über soziale und finanzielle Hilfen und können auch nach der Geburt des Kindes betreut werden.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.