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Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

des Caritasverbandes Ansbach, Außenstelle Neustadt/ Aisch

Ansbacher Str. 6, 91413  Neustadt an der Aisch

Telefon:
09161 88890

Telefax:
09161 888920

E-Mail:
schwangerschaftsberatung@caritas-ansbach.deschwangerschaftsberatung@caritas-ansbach.de

Website:

Hinweis:

Außenstelle der Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Caritasverbandes Ansbach 

Beschreibung:

Wir beraten Sie: - in Not- und Konfliktsituationen vor und nach der Geburt Ihres Kindes - bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation mit dem Kind - zu Fragen der Sexualität.Fruchtbarkeit, Familienplanung - vor, während und nach pränataler Diagnostik - bei möglicher oder festgestellter Behinderung des Kindes - bei Verlust des Kindes durch Fehl- und Totgeburt - nach Schwangerschaftsabbruch

Wir unterstützen Sie: - bei der Sicherung Ihrer Existenz - durch Information zu gesetzlichen Ansprüchen - bieten Hilfe beim Durchsetzen dieser Ansprüche - vermitteln finanzielle Unterstützung in wirtschaftlicher Notlage

Wir schaffen Zugang zu: - weiterführenden, lebensbegleitenden und -unterstützenden Beratungs- und Hilfeangeboten unseres Verbandes - Gruppenangeboten und Selbsthilfeinitiativen in Ihrem Umfeld

Vergabe von Mitteln der Landesstiftung Bayern

Zielgruppe

 

Jugendliche, Frauen und Männer mit Problemen und Fragen rund um das Thema Sexualität, Schwangerschaft und Geburt. Frauen und Paare im Entscheidungskonflikt. Beraten werden Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, Nationalität und Weltanschauung.

Schwerpunkte

 

Wir arbeiten mit einem integrierten Beratungskonzept, das individuelle Beratung mit konkreter Hilfeleistung verbindet. Daher können Sie sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft an uns wenden.
Sind Sie in einem Konflikt und wissen nicht, ob Sie das Kind bekommen können, unterstützen wir Sie gern in Ihrer Entscheidungsfindung und der Entwicklung neuer Perspektiven. In solchen Krisensituationen bieten wir Ihnen schnellstmöglich, innerhalb von drei Werktagen einen Beratungstermin an.
Unabhängig von Ihrer Entscheidung begleiten wir Sie auf Wunsch bis zum 3. Lebensjahr des Kindes oder nach einem Schwangerschaftsabbruch.
Eine Beratungsbestätigung nach §219 Abs. 2 StGB stellen wir nicht aus.

Beratungsfelder

 

Schwangerschaftsberatung Caritas und SkF

  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung
  • Beratung bei Beziehungsfragen, Partnerschaftsfragen und familiären Problemen
  • Beratung bei Fehl- oder Totgeburt
  • Beratung bei Verlust eines Kindes
  • Beratung im existentiellen Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsnachweis)
  • Beratung über Hilfen für Familien
  • Beratung und Begleitung nach der Geburt des Kindes
  • Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung von Müttern/Vätern von Säuglingen und Kleinkindern
  • Beratung und Information zu ungewollten Schwangerschaften
  • Beratung von jungen Schwangeren und jungen Müttern/Vätern
  • Beratung zu finanziellen Hilfen vor und nach der Geburt
  • Beratung zu Fragen der Sexualität
  • Beratung zu rechtlichen Fragen wie z.B. Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit, Vaterschaft, Unterhalt
  • Besondere Angebote / Projekte / Schwerpunkte der Beratungsstelle
  • Familienplanung und Verhütung
  • Informationen und Beratung zur Schwangerschaftsvorsorge
  • Informationen zu Adoption
  • Informationen zu Babyklappe und anonymer Geburt
  • Informationen zu Entbindungsmöglichkeiten
  • Informationen zu Geburtsvorbereitung
  • Informationen zu sozialen Hilfen
  • Prävention und Aufklärung
  • Psychosoziale Beratung bei zu erwartender Behinderung des Kindes
  • Psychosoziale Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik
  • Schwangerschaftsbegleitung
  • Sexualaufklärung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Vereinbarkeit von Schule/Ausbildung und Mutter-/ Elternschaft
  • Vermittlung finanzieller Hilfen
  • Vermittlung von Mitteln Bundesstiftung Mutter und Kind

Beratungsarten:
persönliche Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Caritasverband

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