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Familienberatung Ismaning
staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen §219, Partner-, Familien- und Sexualberatung der Region München Nord/Ost
Reichenbachstr. 1, 85737 Ismaning
Telefon:
089 693149340
Telefax:
089 693149342
E-Mail:
info@familienberatung-ismaning.deinfo@familienberatung-ismaning.de
Beratungszeiten: Montag - Donnerstag von 08.00 - 16.30 Freitag von 08.00-13.30 Erding, Freising, Ebersberg und Neufahrn, Onlineberatung: info@familienberatung-ismaning.de
Unser Angebot: Allgemeine Schwangerenberatung rund um Schwangerschaft und Geburt. Schwangerschaftskonfliktberatung.Dies kann u.a. beinhalten: Wir beraten Sie, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und stellen Ihnen die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung aus. Wir klären Sie über staatliche und sonstige finanzielle Hilfen auf. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind". Wir begleiten Sie in Ihrer Situation als alleinerziehender Elternteil. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei dem Übergang von der Paarsituation zum Elternsein. Wir suchen mit Ihnen Lösungen, wie Sie Elternsein und Berufstätigkeit vereinbaren können. Wir bieten Ihnen rechtliche und medizinische Beratung durch Fachkräfte an. Anonyme Beratungen sind möglich.
Schwerpunkte
Allgemeine Schwangerenberatung,
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219,
Einzel-, Paar- und Familienberatung,
Sexualberatung,
Fragen zur Familienplanung und Empfängnisverhütung,
Präventive Arbeit zum Thema Sexualität und Kommunikation in Schulklassen und Jugendgruppen,
Thema "unerfüllter Kinderwunsch",
Erziehungsfragen,
Trennungs- und Scheidungsberatung (mit Mediationstechniken),
Lebenskrisen.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Zweckverband Kommunale Schwangerenberatung der Region München Nord/Ost