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Gesundheitsamt-Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Albert-Schweizer-Str. 31, 97941  Tauberbischofsheim

Telefon:
09341 825570

Telefax:
09341 825560

E-Mail:
ulrike.kempf@main-tauber-kreis.deulrike.kempf@main-tauber-kreis.de

Website:

Beschreibung:

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterhält sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 7 Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz und stellt Beratungsnachweise aus.

Die Beratungsstelle steht zu Verfügung:

  • bei Fragen zu Schwangerschaft Geburt und Kinderwunsch
  • bei Fragen oder Problemen nach der Geburt des Kindes bis zum dritten Lebensjahr
  • bei Fragen zu Verhütung und Familienplanung
  • im Schwangerschaftskonflikt
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • bei Fragen zu pränataler (vorgeburtlicher) Diagnostik
  • bei Fragen zu vertraulicher Geburt.

Die Beratungsstelle informiert:

  • über soziale Hilfen und rechtliche Grundlagen wie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld / Elterngeld und Unterhalt für das Kind
  • über finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Bundesstiftung, Leistungen der Landesstiftung, Leistungen nach SGB II und SGB XII, Mutterschaftsgeld, Betreuungsgeld und Kindergeld.

Die Beratungsstelle beantragt:

  • Leistungen der Bundesstiftung ?Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens?
  • Leistungen der Landesstiftung ?Familie in Not"
  • sowie Leistungen anderer Stiftungen und Fonds, welche Schwangere und Familien mit Kindern in Notsituationen unterstützen

Die Beratungssstelle vermittelt Einsätze von Familienhebammen.

Beratungsarten:
persönliche Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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