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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Landratsamt Altötting, Gesundheitsamt

Vinzenz-von-Paul-Str. 8, 84503  Altötting

Telefon:
08671 502970

Telefax:
08671 50271970

E-Mail:
schwangerenberatung@lra-aoe.deschwangerenberatung@lra-aoe.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten:

Montag- Mittwoch: 08:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr

Freitag: 08.00-12.00

sowie nach Vereinbarung.

Online-Beratung: schwangerenberatung@lra-aoe.de

Beratung per Video-Chat nach Vereinbarung.

Beschreibung:

Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos.

Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder einer anderen Vertrauensperson zu uns kommen. Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.

Wir informieren und beraten Sie

  • zu allgemeinen Fragen vor, während und nach der Schwangerschaft
  • zu Ihren Rechten und gesetzlichen Ansprüchen
  • zu staatlichen Hilfen rund um Schwangerschaft und Geburt
  • im Schwangerschaftskonflikt, gemäß § 219 StGB
  • zu Familienplanung, Kinderwunsch sowie zu Methoden der Empfängnisverhütung
  • vor, während und nach pränataler Diagnostik
  • über Hilfen für Menschen, die ein von Behinderung bedrohtes Kind erwarten
  • in Krisen nach der Geburt

Wir vermitteln finanzielle Hilfen

  • der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
  • der Stiftung "Familie in Not"
  • anderer Stiftungen

Zielgruppe:

Alle, die Fragen zum Thema Schwangerschaft und Geburt haben. Insbesondere werdende Mütter und Väter, sowie ungewollt Schwangere und deren Partner und Partnerinnen.

Wir beraten und informieren Sie zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Partnerschaft sowohl vor als auch nach der Geburt sowie bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes entweder persönlich, telefonisch oder per Video-Chat.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
staatlich

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