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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Gesundheitsamt

Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646  Bad Tölz

Telefon:
08041 505483

Telefax:
08041 505132

E-Mail:
schwangerschaftsberatung@lra-toelz.deschwangerschaftsberatung@lra-toelz.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten unserer Beratungsstelle:

täglich: 7.30 Uhr bis 12 Uhr

außerdem montags: 13.30 Uhr bis 18 Uhr

sowie dienstags und donnerstags: 13 Uhr bis 15.30 Uhr

Beschreibung:

Wir bieten an:

  • Informationen über gesetzliche Ansprüche und Leistungen (z.B. Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elternzeit, Wohngeld, ALG II)
  • Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
  • Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung bei Schwangerschafts- und Familienfragen vor und nach der Geburt
  • Psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik
  • Information über weitere Hilfsangebote wie Mutter-und-Kind-Einrichtungen, Adoptions- und Pflegekinderwesen
  • Gruppenarbeit nach der Geburt
  • Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Sexualität, Familienplanung und Empfängnisverhütung
  • Sexualpädagogische Veranstaltungen für Schulklassen, Jugendgruppen, Multiplikatoren und Eltern

Wir informieren über:

  • rechte und gesetzliche Ansprüche
  • Soziale und finanzielle Hilfen
  • Beratungsangebote vor Ort

Wir vermitteln

  • Leistungen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Mehr Informationen auch online unter:

www.schwanger-in-badtoelz-wolfratshausen.de

www.schwanger-in-bayern.de

Wir

  • unterliegen der Schweigepflicht
  • beraten auf Wunsch anonym
  • beraten kostenlos
  • bieten kurzfristige Beratungstermine an
  • bieten bei Bedarf Hausbesuche an

Zu den Gesprächen können Sie selbstverständlich mit Ihrem Partner oder einer Person Ihres Vertrauens kommen.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Träger:
Freistaat Bayern

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