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Landratsamt Lörrach, Fachbereich Gesundheit
Schwangerschaftsberatungsstelle
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
Telefon:
07621 4102101
E-Mail:
schwangerschaftsberatung@loerrach-landkreis.deschwangerschaftsberatung@loerrach-landkreis.de
Weitere Beratertelefonnummer: 07621 4102144 Öffnungszeiten der Beratungsstelle: Montag: 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag: 09:30 - 13:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr Freitag: 09:30 - 12:30 Uhr
Schwangerschaftsberatung*
In der Schwangerschaftsberatung erhalten Sie Informationen über Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby.Wir informieren und beraten Sie in Einzel- oder Paargesprächen gerne zu folgenden Themen:- Mutterschutz und Elternzeit- Familienleistungen vor und nach der Geburt, zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld- Unterstützung im Umgang mit Behörden- Soziale und finanzielle Hilfen, insbesondere Antragsstellung auf Unterstützung durch die Bundesstiftung “Mutter und Kind” und “Familie in Not”- Ihre neue Rolle als werdende/r Mutter/Vater- Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind- Psychosoziale Beratung bei seelischen Belastungen, Sorgen und Zweifeln sowie Begleitung bei Pränataldiagnostik- Nachsorge - nicht jede Schwangerschaft und nicht jede Geburt verläuft so, dass die Mutter oder die Eltern danach uneingeschränkt glücklich sind. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Ein Gespräch kann hilfreich sein. *Schwangerschaftskonfliktberatung* Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.- Persönliche Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt- Informationen zu sozialen und finanziellen Hilfen, insbesondere Antragsstellung auf Unterstützung durch die Bundesstiftung “Mutter und Kind” und “Familie in Not”- Beratung und Begleitung zur vertraulichen Geburt- Im Schwangerschaftskonflikt erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung über die erfolgte Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) gemäß §219 StGB- Nachsorge - unser Beratungsangebot gilt auch, wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch mit jemandem reden möchten.Die Beratungsgespräche sind kostenfreu, vertraulich sowie auf Wunsch anonym. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Landratsamt Lörrach - Fachbereich Gesundheit