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Landratsamt Main-Spessart, Außenstelle Loohr am Main

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Bürgermeister-Keßler-Platz 4, 97816  Lohr am Main

Telefon:
09353 7932603

Telefax:
09353 7932600

E-Mail:
Schwangerenberatung@Lramsp.deSchwangerenberatung@Lramsp.de

Website:

Hinweis:

Beratung nach telefonischer Vereinbarung

Beschreibung:

Allgemeine Schwangerenberatung

Hierzu gehören alle eine Schwangerschaft betreffenden sozialen, psychologischen, rechtlichen und medizinischen Fragen:
• Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
• Informationen über die verschiedenen sozialen und finanziellen Hilfsangebote (z. B. Leistungen der Landestiftung ''Hilfe für Mutter und Kind'')
• Unterstützung bei der Vermittlung von gesetzlichen Leistungen (z. B. Elterngeld und Kindergeld)
• Beratung bei Ehe- und Partnerschaftsfragen
• Beratung zur Verhütung und Familienplanung
• Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik

Beratungen im Schwangerschaftskonflikt

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes verändern das weitere Leben aller Beteiligten von Grund auf. Nicht immer wird die Schwangerschaft nur als freudiges Ereignis empfunden, vor allem wenn sie ungeplant eintritt. Wir bieten Frauen und Männern, auf Wunsch anonym, Gespräche an, um sie dabei zu unterstützen, eine eigenständige und tragfähige Entscheidung zu finden.
• Psychosoziale Beratung, um eine eigene tragfähige Entscheidung zu treffen
• Beratung nach § 219 StGB und die Ausstellung der Beratungsbescheinigung
• Längerfristige Beratung und Begleitung, auch nach einem Schwangerschaftsabbruch

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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