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Landratsamt Neumarkt, Gesundheitsamt

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Dr.-Grundler-Straße 1, 92318  Neumarkt i.d.OPf.

Telefon:
09181 4701512

Telefax:
09181 4701500

E-Mail:
schwangerenberatung@landkreis-neumarkt.deschwangerenberatung@landkreis-neumarkt.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 8.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin.

Beschreibung:

Wir beraten schwangere Frauen und ihre Partner oder Paare bei allen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Wir beraten alle Frauen und Männer unabhängig von ihrer Nationalität oder Konfession im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffen und stellen auf Wunsch auch die Beratungsbescheinigung nach §219 StGB aus. Wir beraten über Empfängnisverhütung und Familienplanung und bieten Präventionsarbeit mit Jugendlichen an.

Vergabe von Mitteln der Landesstiftung "Mutter und Kind"

 

Zielgruppe

 

Schwangere Frauen, Werdende Väter, ungewollt schwangere Frauen und Mädchen und deren Partner, minderjährige Schwangere, Alleinstehende Schwangere, Alleinerziehende Mütter und Väter, sowie Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Fragen zu Sexualität, Verhütung und Partnerschaft

 

Schwerpunkte

 

Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, psychosoziale Beratung bei pränataler Diagnostik und Sexualpädagogische Präventionsarbeit.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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