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Schwangeren-Schwangerschaftskonfliktberatung Freudenstadt/Horb
Diakonische Bezirksstelle Freudenstadt
Justinus-Kerner-Straße 10, 72250 Freudenstadt
Telefon:
07441 9156940
Telefax:
07441 9156993
E-Mail:
beratungsstelle@diakonie-fds.deberatungsstelle@diakonie-fds.de
Website:
http://www.diakonie-fds.de
Terminvergabe für persönliche und telefonische Beratung: Montag-Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr; Montag-Donnerstag 13:30 Uhr-17:00 Uhr
Termine sind einmal wöchentlich in Horb möglich
Dienstags von 9.00-10.30 Uhr offene Hebammensprechstunde
- Wir begleiten schwangere Frauen und/oder Paare in den aus den Veränderungen resultierenden Fragestellungen.
- Wir beraten und informieren Sie kostenlos bei all Ihren Fragen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die Familie - bei bestehenden familiären Problemen oder Partnerschaftskonflikten - bei Fragen zur vorgeburtlichen Diagnostik - bei finanziellen Problemen durch/in der Schwangerschaft - über Ihre rechtlichen Ansprüche und staatlichen Leistungen - über finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und unterstützen Sie bei der Antragsstellung Unsere Beratungsstelle ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte: - wir stellen Beratungsbescheinigungen nach §5,6 Schwangerschaftskonfliktgesetz aus - wir vermitteln finanzielle Hilfen im Schwangerschaftskonflikt - die Beratung ist auch anonym möglich Unser Beratungsangebot ist in allen Fällen unabhängig von Ihrer Konfession oder Weltanschauung, streng vertraulich, zieloffen
- wir achten Ihr Entscheidungsrecht - auch nach Geburt oder Schwangerschaftsabbruch für Sie weiterhin nutzbar
Kostenlose Beratung unabhängig von Konfession.
Schwangerenberatung in Leichter Sprache für Menschen mit körperlicher u. geistigen Beeinträchtigung, sowie im Bereich Sexualpädagogik; online Beratung; www.evangelische-beratung.info/schwanger-fds.de
Schwerpunkte
Pränatale (vorgeburtliche) Diagnostik
Präventionsarbeit für Menschen mit Behinderung
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Ev. Kirchenbezirk Freudenstadt