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Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

NINO-Allee 4, 48529  Nordhorn

Telefon:
05921 81 111 68

Telefax:
05921 81 111 168

E-Mail:
a.maehlmann@grafschaft-diakonie.dea.maehlmann@grafschaft-diakonie.de

Website:

Hinweis:

Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Montag - Donnerstag 13.30 - 17.00 Uhr

Mittwoch 9.15 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr 

Beschreibung:

Wir bieten Rat und Hilfe rund um Schwangerschaft und Geburt 

  • Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
    z.B. zur Geburtsvorbereitung und Hebammenhilfe, Familienplanung, zu ungewollter Kinderlosigkeit und Verhütung.
  • Bei finanziellen Fragen
    z.B. über finanzielle Ansprüche, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld und Leistungen der Krankenkassen.
  • Bei sozialrechtlichen Fragen
    z.B. zu Mutterschutz, Elternrechten, Umgangsrecht, Namensrecht und Beistandschaft durch das Jugendamt sowie zu Rechten ausländischer Schwangerer und ihrer Familien.
  • Bei Fragen zu regionalen Hilfsmöglichkeiten 
    z.B. zu Kinderbetreuung, Hilfen durch das Jugendamt, Treffs für Schwangere und junge Mütter, Krabbelgruppen, Selbsthilfegruppen und zu Secondhandangeboten für Baby-Ausstattung.
  • Pränatale Diagnostik (PND)
    in der schwierigen und belastenden Zeit vor, während und nach pränataler Diagnostik begleiten und beraten wir
  • Hilfen durch wellcome 
    wir vermitteln praktische Hilfen für Familien nach der Geburt durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen

Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwanger – was nun?

PROFESSIONELLE BERATUNG

Wir beraten im Bereich Schwangerschaftskonflikt gemäß § 218 und 219  StGB.

BERATUNGSBESCHEINIGUNG

Ausstellen der Beratungsbescheinigung zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gGmbH

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