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SkF Sozialdienst kath. Frauen / Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle
Schwangerschaftsberatung
Zellerstr. 11, 77654 Offenburg
Telefon:
0781 932290
Telefax:
0781 9322929
E-Mail:
schwangerschaftsberatung@skf-offenburg.deschwangerschaftsberatung@skf-offenburg.de
Website:
http://www.skf-offenburg.de
Sprechstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
Information, Beratung und Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes
- bei sozialrechtlichen (ALG II, Kindergeld, Elterngeld, ?) und finanziellen Fragen (ggf. Vermittlung finanzieller Beihilfen)
- bei Beziehungsproblemen,
- fehlender Unterstützung und Konflikten ausgelöst durch die Schwangerschaft
- vor, während und nach der Inanspruchnahme von vorgeburtlichen Untersuchungen
- zur vertraulichen Geburt
- nach Fehl- oder Totgeburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch
- bei Fragen zur Sexualität und Familienplanung
- Vermittlung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind" und der Landesstiftung "Familie in Not"
Zusätzliche Angebote:
- Präventionsarbeit in Schulklassen/Jugendgruppen
- Projekt Babybedenkzeit
- Kleiderlädele
Außensprechstunde auch in 77716 Haslach:
Im Caritashaus - Sandhaasstr. 4
Zielgruppe
Schwangere Frauen; werdende Väter; minderjährige Schwangere/Mütter, Frauen/Paare nach der Geburt eines Kindes, nach Fehl- oder Totgeburt, vor, während und nach Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik, Frauen, Männer, Paare mit Fragen zur Sexualität und Verhütung, Schulklassen im Rahmen der Präventionsarbeit
Schwerpunkte
Psychosoziale Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes,
Beratung zu allen sozialrechtlichen Leistungen (ALG II, Mutterschaftsgeld, Unterhalt, Elterngeld, ...).
Beratung bei Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik, Präventionsarbeit/Sexualpädagogik mit Schulklassen
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Sozialdienst kath. Frauen e.V.