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SkF-Sozialdienst kath. Frauen / Schwangerschaftsberatung

Sozialdienst kath. Frauen Bocholt e.V.

Brinkstraße 8, 46325  Borken

Telefon:
02871 2518210

Telefax:
02871 2518238

E-Mail:
info@skf-bocholt.deinfo@skf-bocholt.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten Geschäftsstelle Bocholt

Montag und Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr 14.00-17.00 Uhr

Dienstag: 14.00-17.00 Uhr

Mittwoch-Freitag: 09.00-12.00 Uhr

Dienststelle Borken Brinkstraße 8 46325 Borken

Sprechstunden finden dienstags, mittwochs und donnerstags nach Terminvereinbarung statt. Telefon 02861 8901990 Telefon 02871 25182-10

Beschreibung:

 

Die Schwangerschaftsberatung

 

Unser Angebot richtet sich an Mädchen, Frauen und Männer, sowie deren Angehörige, die Fragen rund um das Thema Schwangerschaft haben. Die Beratung findet unabhängig von Nationalität und Glaubensrichtung statt. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Beratung ist kostenlos.

 

Beratung

 

Ob Sie alleinstehend sind oder in einer Partnerschaft oder Familie leben, unsere Beratung umfasst vielfältige Themen und Fragestellungen:

  • Fragen zur Schwangerschaft ungeplante / ungewollte Schwangerschaft Sexualität und Familienplanung Pränataldiagnostik Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzliche Leistungen und Rechtsansprüche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung alleinstehende Schwangere Konflikte in der Partnerschaft Schwangerschaft und Migrationshintergrund Fehlgeburt und Totgeburt nach einem SchwangerschaftsabbruchBeratung zur Vertraulichen Geburt

 

Begleitung

 

Mit unserem multidisziplinären Team begleiten und unterstützen wir Sie sowohl während Ihrer Schwangerschaft als auch nach der Geburt

  • durch regelmäßige Beratungsgespräche mit Gruppenangeboten für Schwangere und Alleinerziehende bei Behördenkontakten

 

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Homepage www.skf-bocholt.de

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
SkF Diözese Münster

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