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SkF-Sozialdienst kath. Frauen / Schwangerschaftsberatung
Sozialdienst kath. Frauen Bocholt e.V.
Langenbergstraße 18, 46397 Bocholt
Telefon:
02871 2518210
Telefax:
02871 2518238
E-Mail:
info@skf-bocholt.deinfo@skf-bocholt.de
Website:
http://www.skf-bocholt.de
Öffnungszeiten Geschäftsstelle Bocholt Montag und Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr 14.00-17.00 Uhr Dienstag: 14.00-17.00 Uhr Mittwoch-Freitag: 09.00-12.00 Uhr Dienststelle Borken Brinkstraße 8 46325 Borken Sprechstunden finden dienstags und donnerstag nach Terminvereinbarung statt. Telefon 02861 8901990 Telefon 02871 25182-10 Online-Beratung: www.caritas.de/onlineberatung/schwangerschaft
Die Schwangerschaftsberatung
Unser Angebot richtet sich an Mädchen, Frauen und Männer, sowie deren Angehörige, die Fragen rund um das Thema Schwangerschaft haben. Die Beratung findet unabhängig von Nationalität und Glaubensrichtung statt. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Beratung ist kostenlos.
Beratung
Ob Sie alleinstehend sind oder in einer Partnerschaft oder Familie leben, unsere Beratung umfasst vielfältige Themen und Fragestellungen:
- Fragen zur Schwangerschaft
- ungeplante / ungewollte Schwangerschaft
- Sexualität und Familienplanung
- Pränataldiagnostik
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- gesetzliche Leistungen und Rechtsansprüche
- Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
- alleinstehende Schwangere
- Konflikte in der Partnerschaft
- Schwangerschaft und Migrationshintergrund
- Fehlgeburt und Totgeburt
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung zur Vertraulichen Geburt
Begleitung
Mit unserem multidisziplinären Team begleiten und unterstützen wir Sie sowohl während Ihrer Schwangerschaft als auch nach der Geburt
- durch regelmäßige Beratungsgespräche
- mit Gruppenangeboten für Schwangere und Alleinerziehende
- bei Behördenkontakten
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Homepage www.skf-bocholt.de
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
SkF Diözese Münster