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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Landratsamt-Gesundheitsamt

Hemauer Straße 48a, 93309  Kelheim

Telefon:
09441 2076015

E-Mail:
schwangerschaftsberatung@landkreis-kelheim.deschwangerschaftsberatung@landkreis-kelheim.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Dienstag 14.00-16.00 Donnerstag 14.00-16.00 Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung, insbesondere für Termine außerhalb der Öffnungszeiten.

Beschreibung:

Wir sind für Sie da ...

  • bei allen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft
  • mit Beratung zu finanziellen, sozialen und rechtlichen Hilfen
  • wenn Sie Unterstützung bei Behördenkontakten und Anträgen wünschen
  • zur Beantragung von Stiftungsmitteln
  • zur Vermittlung von Unterstützung aus dem Verhütungsmittelfonds
  • zur Beratung und Begleitung bei psychosozialen Konflikten

Wir stehen Ihnen zur Seite...

  • wenn Sie ungewollt schwanger sind oder einen Schwangerschaftsabbruch erwägen
  • im Schwangerschaftskonflikt mit Beratungsnachweis gemäß §219 StGB
  • bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen
  • beim Wunsch nach einer vertraulichen Geburt
  • bei Partnerschafts- und Lebensfragen

Wir bieten Ihnen...

  • Beratung zu Fragen der Familienplanung und Methoden der Empfängnisverhütung
  • Informationen zu sexuell übertragbaren Krankheiten
  • sexualpädagogische Angebote für Gruppen
  • Elternabende
  • Fortbildungen für pädagogisches Fachpersonal und Lehrkräfte

Unsere Angebote sind...

  • kostenlos
  • vertraulich
  • ergebnisoffen
  • auf Wunsch anonym

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Regierung von Niederbayern - Landratsamt Kelheim

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