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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Obere Stadt 1, 84130  Dingolfing

Telefon:
08731 87985

Telefax:
08731 87100

E-Mail:
schwangerenberatung@landkreis-dingolfing-landau.deschwangerenberatung@landkreis-dingolfing-landau.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten Dingolfing: Steinweg 17 EG, Zimmer 12 und 15 Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr Außenstelle Landau: im Gebäude des Amtes für ländliche Entwicklung Dr.-Schlögl-Platz 1 94405 Landau an der Isar EG Zimmer 23 nach telefonischer Voranmeldung: Tel. Nr.: 08731 87-985 und 08731 87-244 Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr Bei Bedarf sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten oder Hausbesuche möglich.

Beschreibung:

Wir bieten an: * Allgemeine Schwangerenberatung * Begleitung während der Schwangerschaft und längerfristig nach der Geburt * Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB * Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch * Beratung bei Partner-, Familien- und Lebensfragen * Beratung zu den Themen Schwangerschaft, Sexualität, Familienplanung, Empfängnisverhütung und sexuell übertragbare Krankheiten * Gruppenarbeit * Sexualpädagogische Angebote für Schulklassen, Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen und interessierte Gruppen * Vermittlung finanzieller Hilfen Sie können zum Beratungsgespräch gerne in Begleitung kommen! Alle MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht und beraten auf Wunsch gerne anonym. Selbstverständlich ist unser Angebot für Sie kostenlos. Um genügend Zeit für Sie zu haben bitten wir um eine telefonische oder persönliche Terminvereinbarung. Zielgruppe Schwangere Frauen und Paare, Jugendliche und Erwachsene mit Fragen rund um die Themen Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität Schwerpunkte Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Vermittlung von finanziellen Hilfen, nachgehende Betreuung, Sexualpädagogik, Beratung rund um Fragen der Verhütung, Sexualität und sexuell übertragbarer Erkrankungen

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

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