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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen der Diakonie Bayreuth
Außensprechtage Pegnitz
Hauptstraße 77, 91257 Pegnitz
Telefon:
09241 78517720
E-Mail:
schwangerenberatung@diakonie-bayreuth.deschwangerenberatung@diakonie-bayreuth.de
Website:
http://www.diakonie-bayreuth.de
BERATUNG IN DER SCHWANGERSCHAFT
- Veränderung der Lebenssituation durch Schwangerschaft und die Zeit danach
- Unterstützungsmöglichkeiten und Vermittlung finanzieller Hilfen
- Gesetzliche Bestimmungen
- Partnerschaft und Sexualität
- Pränataldiagnostik
- Verlust eines Kindes durch Tot- oder Fehlgeburt
- Beratung bei vertraulicher Geburt
BERATUNG NACH DER GEBURT
- Die ersten Jahre mit Kind
- Veränderungen in Partnerschaft und Familie
BERATUNG IM SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKT
- Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
- Unterstützung im Entscheidungsprozess
- Information über Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen
- Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
- Informationen über Methoden der Empfängnisverhütung
BERATUNG NACH EINEM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
BERATUNG BEI UNERFÜLLTEM KINDERWUNSCH
ANGEBOTE ZUR SEXUALPÄDAGOGIK FÜR
- Einzelne (Jugendliche, Eltern)
- Gruppen (Schulklassen, Jugendgruppen, Eltern)
- Multiplikatoren (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, pädagogisches Fachpersonal)
Mögliche Themen:
- Freundschaft, Liebe, Sexualität
- Familienplanung und Verhütung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
- Sexuelle Orientierungen und Einstellungen
- Geschlechterrollen
- Sexuell übertragbare Krankheiten
- Sexuelle Gewalt
Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und beraten unabhängig von Nationalität, politischer und religiöser Überzeugung. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Termine werden nach telefonischer Absprache vergeben.
Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
Vergabe von Mitteln der Landesstiftung Bayern
Beratungsfelder
Familienplanung
- Familienplanung
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.