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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt / Gesundheitsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 78a, 92421 Schwandorf
Telefon:
09431 471656
Telefax:
09431 471634
E-Mail:
schwangerenberatung@landkreis-schwandorf.deschwangerenberatung@landkreis-schwandorf.de
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.00 - 15.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Sie können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit uns einen Termin vereinbaren
Beratung bei allen Fragen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Ausstellung der Beratungsbescheinigung gemäß §219 StGB
Beratung über Empfängnisverhütung und Sexualität, Antragstellung auf freiwillige Leistungen aus dem Verhütungsmittelfonds des Landkreises Schwandorf
Beratung bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen
Beratung bei einer möglichen Behinderung des Kindes
Beratung über vertrauliche Geburt
Wir informieren Sie über gesetzliche Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien und über die “Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind” und vermitteln finanzielle Hilfen daraus.Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen und sonstigen Hilfen, längerfristige Begleitung nach der Geburt Ihres Kindes und Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch.Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Unsere Beratungen sind kostenlos, und unabhängig von Konfession, Nationalität und Weltanschauung. Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Außerdem bieten wir in Schulen sexualpädagogische Veranstaltungen an.
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Freistaat Bayern