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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Landratsamt / Gesundheitsamt Schwandorf

Wackersdorfer Straße 78a, 92421  Schwandorf

Telefon:
09431 471656

Telefax:
09431 471634

E-Mail:
schwangerenberatung@landkreis-schwandorf.deschwangerenberatung@landkreis-schwandorf.de

Website:

Hinweis:

Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.00 - 15.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Sie können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit uns einen Termin vereinbaren

Beschreibung:

Beratung bei allen Fragen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft

Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Ausstellung der Beratungsbescheinigung  gemäß §219 StGB

Beratung über Empfängnisverhütung und Sexualität, Antragstellung auf freiwillige Leistungen aus dem Verhütungsmittelfonds des Landkreises Schwandorf

Beratung bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen

Beratung bei einer möglichen Behinderung des Kindes

Beratung über vertrauliche Geburt

Wir informieren Sie über gesetzliche Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien und über die “Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind” und vermitteln finanzielle Hilfen daraus.Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung von finanziellen und sonstigen Hilfen, längerfristige Begleitung nach der Geburt Ihres Kindes und Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch.Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Unsere Beratungen sind kostenlos, und unabhängig von Konfession, Nationalität und Weltanschauung. Sie können allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. Außerdem bieten wir in Schulen sexualpädagogische Veranstaltungen an.

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Beratung zu Pränataldiagnostik:
  • Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Freistaat Bayern

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