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Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Maistraße 7-9, 92637 Weiden
Telefon:
09602 796150
Telefax:
09602 796055
E-Mail:
schwangerenberatung@neustadt.deschwangerenberatung@neustadt.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung. Die Beratungsstelle hat ihren Dienstsitz im Gesundheitsamt Weiden. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung!
Wir sind für Sie da, wenn...
- Sie durch Ihre Schwangerschaft Fragen und Probleme haben
- Sie ungewollt schwanger sind und Sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft auszutragen
- es zu Konflikten mit dem Partner oder den Angehörigen kommt
- Sie in materielle Not geraten sind und sich wegen der Schwangerschaft finanzielle Sorgen machen
- Sie Fragen zur Familienplanung und zu Methoden der Empfängnisverhütung haben
- Sie Fragen im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik haben oder Sie sich mit der Mögllichkeit auseinandersetzen, dass Ihr Kind möglicherweise behindert sein wird
- Sie sich über rechtliche und finanzielle Ansprüche rund um Schwangerschaft und Geburt informieren möchten
- Sie Beratung und Begleitung nach der Geburt Ihres Kindes, nach einem Schwangerschaftsabbruch oder dem Verlust eines Kindes wünschen
- Sie Unterstützung bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen, Behördenkontakten oder Wohnungssuche wünschen
- Sie Ansprechpartner für die Vermittlung weitergehender Hilfen anderer sozialer Gruppen und Institutionen suchen
- Vergabe von Mittel über die Landesstiftung Mutter und Kind
- Beratungen nach §§5,6 Schwangerschaftskonfliktgesetz in englischer Sprache
Zielgruppe
Schwangere Frauen und Mädchen; werdende Väter; Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter 3 Jahren; Jugendliche und Erwachsene mit Fragen zu Sexualität, Verhütung und Partnerschaft; Multiplikatoren
Schwerpunkte
Allgemeine Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB, Vermittlung finanzieller Hilfen, Psychosoziale Beratung nach Pränataldiagnostik, sexualpädagogische Beratung und Präventionsarbeit an Schulen, nachgehende Betreuung
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
- Beraterinnen und Berater verfügen über Zusatzqualifikation in der Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.