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Städtische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte (nach § 219 StGB)

Landeshauptstadt Stuttgart

Hauptstätter Str. 68, 70178  Stuttgart

Telefon:
0711 21680324

Telefax:
0711 21680330

E-Mail:
schwanger@stuttgart.deschwanger@stuttgart.de

Website:

Hinweis:

Montag - Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Freitag 08.30 - 12.00

Beschreibung:
  • Schwangerschaftskonfliktberatung (mit Beratungsschein nach § 219 StGB)
  • allgemeine Schwangerschaftsberatung
  • Verhütungsberatung
  • alle Sprachen (Dolmetscher)
  • Kostenlos

 

Zielgruppe

Schwangere und deren Angehörige

Schwerpunkte

Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219.
Beratung und Unterstützung bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes.

Beratungsfelder

Allgemeine Schwangerschaftsberatung

  • Beratung nach der Schwangerschaft
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Informationen zu Entbindungsmöglichkeiten
  • Informationen zu Geburtsvorbereitung
  • Informationen zu sozialen Hilfen

Ausstellen eines Beratungsscheins

  • Adoption
  • Beratung zu finanziellen Hilfen
  • Beratung zu Vorsorge und PND
  • Schwangerschaftsbegleitung

Beratung besonderer Zielgruppen

  • Paare in nichtehelichenLebensgemeinschaften
  • Allein stehend schwangere Frauen
  • MigrantInnen
  • Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Schwangere Frauen (Paare) mit Behinderung
  • Schwangere junge Frauen und Jugendliche unter 20 Jahren

Beratung zu finanziellen Hilfen

  • Bürgergeld, Sozialhilfe
  • Kindergeld, Kinderzuschlag
  • Vermittlung von Mitteln aus der Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Beratung zu finanziellen Hilfen vor und nach der Geburt
  • Elterngeld
  • Wohngeld

Beratung zu rechtlichen Fragen

  • Elternzeit
  • Kindschaftsrecht
  • Mutterschutz
  • Vaterschaft

Familienplanung

  • Verhütung

Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Beratung und Begleitung bei einem Schwangerschaftsabbruch
  • Informationen über Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Informationen zu Babyklappe und Anonymer Geburt

Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung

Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.

Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.

Träger:
Landeshauptstadt Stuttgart

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