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Städtische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte (nach § 219 StGB)
Landeshauptstadt Stuttgart
Hauptstätter Str. 68, 70178 Stuttgart
Telefon:
0711 21680324
Telefax:
0711 21680330
E-Mail:
schwanger@stuttgart.deschwanger@stuttgart.de
Website:
http://www.stuttgart.de
Montag - Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Freitag 08.30 - 12.00
- Schwangerschaftskonfliktberatung (mit Beratungsschein nach § 219 StGB)
- allgemeine Schwangerschaftsberatung
- Verhütungsberatung
- alle Sprachen (Dolmetscher)
- Kostenlos
Zielgruppe
Schwangere und deren Angehörige
Schwerpunkte
Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219.
Beratung und Unterstützung bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes.
Beratungsfelder
Allgemeine Schwangerschaftsberatung
- Beratung nach der Schwangerschaft
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Informationen zu Entbindungsmöglichkeiten
- Informationen zu Geburtsvorbereitung
- Informationen zu sozialen Hilfen
Ausstellen eines Beratungsscheins
- Adoption
- Beratung zu finanziellen Hilfen
- Beratung zu Vorsorge und PND
- Schwangerschaftsbegleitung
Beratung besonderer Zielgruppen
- Paare in nichtehelichenLebensgemeinschaften
- Allein stehend schwangere Frauen
- MigrantInnen
- Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Schwangere Frauen (Paare) mit Behinderung
- Schwangere junge Frauen und Jugendliche unter 20 Jahren
Beratung zu finanziellen Hilfen
- Bürgergeld, Sozialhilfe
- Kindergeld, Kinderzuschlag
- Vermittlung von Mitteln aus der Bundesstiftung Mutter und Kind
- Beratung zu finanziellen Hilfen vor und nach der Geburt
- Elterngeld
- Wohngeld
Beratung zu rechtlichen Fragen
- Elternzeit
- Kindschaftsrecht
- Mutterschutz
- Vaterschaft
Familienplanung
- Verhütung
Schwangerschaftskonfliktberatung
- Beratung und Begleitung bei einem Schwangerschaftsabbruch
- Informationen über Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
- Informationen zu Babyklappe und Anonymer Geburt
Beratungsarten:
persönliche Beratung, telefonische Beratung
Beratungsschein:
Diese Beratungsstelle vergibt einen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:
Diese Beratungsstelle kann eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen beantragen (z.B. aus einem Sonderfonds der Kommune oder ausModellprojekten). Über die genauen Regelungen und Möglichkeiten informieren die Beratungsstellen.
Finanzielle Unterstützung: Über diese Beratungsstelle können Mittel der "Bundesstiftung Mutter und Kind" vergeben werden.
Träger:
Landeshauptstadt Stuttgart