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Wer berät mich? Das Netz der Beratungsstellen
Deutschland verfügt über ein dichtes Beratungsnetz. Wohlfahrtsverbände, Kreise und Kommunen bieten Beratung an. Sie können das Angebot wählen, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen und das Ihrer Weltanschauung am ehesten entspricht.
Träger von Beratung
Wenn Sie sich in Fragen rund um Schwangerschaft, Verhütung und Familienplanung beraten lassen möchten, können Sie zwischen verschiedenen Angeboten auswählen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Ratsuchende die Möglichkeit haben, aus verschiedenen Beratungsanbietern jenen zu wählen, bei dem sie sich am besten aufgehoben fühlen. Die Länder stellen deshalb sicher, dass Sie Beratungsanbieter mit unterschiedlichem Weltbild und Selbstverständnis in Anspruch nehmen können.
Neben Beratungsangeboten öffentlicher Träger, beispielsweise der kommunalen Gesundheits- oder Jugendämter, stehen Ihnen auch Angebote freier Träger zur Verfügung. Zu den freien Trägern zählen die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angegliederten Träger sowie religiös ausgerichtete oder autonome Vereine. Schwangerschaftskonfliktberatung wird darüber hinaus auch von einigen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Zwischen den freien Trägern gibt es Unterschiede, die sich aus den sozialen und religiösen Leitlinien und dem Selbstverständnis des jeweiligen Trägers ergeben. Die Beratungsstellen des Caritas-Verbandes und des Sozialdienstes katholischer Frauen stellen beispielsweise keinen Beratungsschein für eine Schwangerschaftskonfliktberatung aus, weil ein möglicher Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbar ist.
Die Wohlfahrtsverbände in der Schwangerschaftsberatung
Beratung im Schwangerschaftskonflikt
Um Schwangere und ihre Partner in einem Schwangerschaftskonflikt beraten zu dürfen, müssen sich die Beratungsstellen oder ärztlichen Praxen an die Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) halten. Die dort festgelegten Bestimmungen gewährleisten, dass Ratsuchende in einem Schwangerschaftskonflikt professionelle Hilfe von qualifizierten Fachkräften erhalten.
Den für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsschein stellen nur die staatlich anerkannten Beratungsstellen aus, die nach den §§ 5 und 6 SCHKG beraten. Die Beratungsstellen, die nach § 2 SCHKG staatlich gefördert werden, geben keinen Beratungsschein aus.
Beratungsstellen vor Ort
Welche Beratungsstellen in Ihrer Nähe Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, erfahren Sie über unsere Beratungsstellensuche. Die Beratungsstellen-Datenbank der BZgA umfasst mit etwa 1600 Einträgen alle Schwangerschaftsberatungsstellen, die entweder die staatliche Anerkennung nach den §§ 5 und 6 SCHKG haben oder die – staatlich gefördert – auf der Basis des § 2 SCHKG beraten.