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Beratung kann helfen

Eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland sollte gut überlegt sein: angefangen mit der Frage, ob man sich sprachlich verständigen kann, bis hin zu ethisch-rechtlichen Aspekten. Eine Beratung vorab ist oft sehr hilfreich.

Sprachkenntnisse

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Wer eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland in Erwägung zieht, sollte sich gut in der Sprache des betreffenden Landes verständigen können. Nicht in allen Kinderwunschzentren außerhalb Deutschlands sprechen die medizinischen Fachkräfte Englisch oder Deutsch. Bei Bedarf ist es empfehlenswert, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuzuziehen.

Keinesfalls sollte man einen Behandlungsvertrag unterschreiben, den man nicht oder nur teilweise versteht. Wichtig ist vor allem, der Ärztin oder dem Arzt bei der medizinischen Aufklärung und Beratung folgen und Rückfragen stellen zu können.

Rechtliche Fragen

Da einzelne Verfahren wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft in Deutschland verboten sind, ergeben sich daraus möglicherweise rechtliche Probleme.

Die Wunscheltern sollten sich auch über die rechtlichen Regelungen des Behandlungslandes informieren:

  • Ist die geplante Kinderwunsch-Behandlung dort rechtlich erlaubt?

  • Wie wird nach einer Eizell- oder Samenspende oder einer Leihmutterschaft die Elternschaft juristisch bestimmt?

  • Hat das mit einer Eizell- oder Samenspende gezeugte Kind die Möglichkeit, zu erfahren, wer seine genetische Mutter oder sein genetischer Vater ist? In Deutschland haben Kinder ein Recht darauf zu wissen, von wem sie abstammen. In vielen Ländern ist rechtlich jedoch festgelegt, dass die Spenderinnen und Spender anonym bleiben. In anderen gibt es zwar keine entsprechenden Regelungen, die Kliniken arbeiten aber nur mit anonymen Spenderinnen und Spendern zusammen.

  • Werden die medizinischen Unterlagen aufbewahrt, aus denen die Daten der Spenderin, des Spenders oder der Leihmutter und der behandelten Frau hervorgehen? Wenn ja, wie lange?

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen im Ausland, die in Deutschland verboten sind. Sie beteiligen sich ebenfalls nicht an den Kosten, wenn etwa aufgrund der in Deutschland weitgehend geltenden Altersregelung eine Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn die Frau jünger als 25 oder älter als 40 Jahre ist, der Partner jünger als 25 Jahre ist oder das 50. Lebensjahr überschritten hat.

Eine mögliche anteilige Kostenübernahme, zum Beispiel für eine IVF-Behandlung mit eigenen Samen- und Eizellen, sollte im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden. Ein Behandlungsvertrag mit der ausländischen Klinik sollte alle Kosten auflisten, sodass ein Vergleich mit einer Behandlung in Deutschland oder in einem anderen Land möglich ist.

Zu bedenken ist außerdem, dass oft mehrere Versuche unternommen werden müssen, bis es zu einer Schwangerschaft kommt, und dass jeder Behandlungszyklus im Ausland zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Ausgaben mit sich bringt.

Seelische Aspekte

Eine Behandlung im Ausland ist oft um einiges aufwendiger als zu Hause. Daher ist es ratsam, vorab zu überlegen, ob man als Paar dafür ausreichend Kraft und Energie aufbringen kann, vor allem wenn bereits mehrere Behandlungen erfolglos waren. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, erst einmal eine Pause einzulegen, in anderen, über ein Behandlungsende und ein Leben ohne Kinder nachzudenken.

Bei einer Samen-, Eizell- oder Embryonenspende und wenn eine Leihmutter das Kind austragen soll, ist es wichtig, dass sich die Wunscheltern schon im Vorfeld mit der Bedeutung der Spenderin, des Spenders oder der Leihmutter in ihrem und im Leben des Kindes auseinandersetzen. Auch sollten sie überlegen, ob und wie sie mit nahen Verwandten und Freunden über die Behandlung sprechen und ab welchem Alter sie das Kind über seine Zeugung aufklären wollen.

Ethische Fragen

Samenspender, Eizellspenderinnen und Leihmütter erhalten in fast allen Ländern eine Aufwandsentschädigung. Vor allem junge und gesunde Frauen, die sich als Spenderin oder Leihmutter zu Verfügung stellen, tun dies möglicherweise aus wirtschaftlicher Not und weniger aus dem Wunsch heraus, einem kinderlosen Paar zu helfen. In jedem Fall setzt sich eine andere Frau medizinischen Eingriffen und körperlichen Risiken aus, von denen das „zahlende“ Paar profitiert. Die Zeugung des Kindes geht daher mit der Bezahlung und „Benutzung“ eines anderen Menschen einher. Auch dies sollte bedacht werden.

Psychosoziale Beratung

Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Kinderwunsch-Behandlung im In- oder Ausland empfiehlt sich eine psychosoziale Kinderwunschberatung. Zum Teil finden sich entsprechend qualifizierte Angebote in Einrichtungen für Ehe-, Lebens- und Familienberatung sowie in Schwangerschaftsberatungsstellen. Zudem gibt es Fachkräfte, die auf die psychosoziale Kinderwunschberatung spezialisiert sind.

Vor allem bei einer Samen-, Eizell- oder Embryonenspende sowie der Leihmutterschaft kann eine Beratung helfen, mögliche Folgen sowohl für die Eltern als auch für das Kind zu überschauen. Die Beratung kann die Wunscheltern auch bei der Frage unterstützen, wie sie ihr Kind sowie Familie und Freunde später über die Art der Zeugung informieren können. 

Nicht zuletzt kann eine Beratung anregen, über sinnvolle Behandlungspausen nachzudenken oder rechtzeitig neue Ziele und Perspektiven für ein Leben ohne Kinder zu entwickeln.

Im Ausland wird meist keine psychosoziale Kinderwunschberatung angeboten. In einigen Ländern gibt es jedoch Selbsthilfeorganisationen und Patientenverbände, die sich mit ungewollter Kinderlosigkeit beschäftigen. Sie kennen sich vor Ort gut aus und können bei länderspezifischen Fragen weiterhelfen.

Stand: 24.03.2014