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Behandlung mit einer Samenspende

Manchmal ist eine Samenspende eine Möglichkeit, den Kinderwunsch doch noch in Erfüllung gehen zu lassen. Vor einer Behandlung mit Spendersamen ist es ratsam, sich zu rechtlichen Fragen zu informieren und psychosozial beraten zu lassen.

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Eine Kinderwunsch-Behandlung mit Spendersamen ist als Samenübertragung (heterologe oder donogene Insemination) oder im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (IVF/ ICSI) möglich. Das Sperma des Samenspenders wird tiefgefroren von einer Samenbank bezogen.

Gründe für eine Behandlung mit einer Samenspende

Eine Übertragung von Spendersamen kommt für Paare infrage, wenn

  • der Partner unfruchtbar oder nur sehr eingeschränkt zeugungsfähig ist und Verfahren der künstlichen Befruchtung mit dem Sperma des Partners (homologe Insemination) bisher keinen Erfolg hatten, oder wenn
  • bei einer humangenetischen Beratung festgestellt wird, dass der Partner eine Erbkrankheit hat, die nicht an das Kind weitergegeben werden soll.

Für eine Samenübertragung (Insemination) müssen die Eileiter der Frau durchgängig sein. Sind beide Eileiter verschlossen oder bleiben mehrere Inseminationen ohne Erfolg, kann Spendersamen auch bei einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation oder ICSI) eingesetzt werden.

Wer kann eine Samenspende in Anspruch nehmen?

In der Regel wird eine Behandlung mit Spendersamen in Deutschland nur bei heterosexuellen Paaren durchgeführt, die verheiratet sind oder in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft leben, wenn der (werdende) soziale Vater das Kind anerkennt. Viele Samenbanken und Kinderwunschkliniken verlangen hierfür eine vertragliche oder notariell bestätigte Zusage des Mannes.

In Deutschland gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Daher ermöglichen einige Kinderwunschkliniken und Samenbanken auch lesbischen Paaren nach entsprechender vertraglicher Absicherung eine Behandlung.

Auswahl der Samenspender

Der Spender muss nach ärztlicher Beurteilung aufgrund seines Alters, seines Gesundheitszustandes und seiner Anamnese für die Samenspende geeignet sein. Durch die Samenspende bedingte Gesundheitsrisiken für andere müssen ausgeschlossen sein.

Alle Samenspender werden auf Infektionskrankheiten wie HIV 1 und 2, Hepatitis, Syphilis und eine Chlamydien-Infektion untersucht. Unter bestimmten Umständen können zusätzliche Tests erforderlich sein. Welche Tests gemacht werden, ergibt sich aus der „Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz“ (TPG-Gewebeverordnung).

Zunächst geben die Männer einige Samenproben ab, die in flüssigem Stickstoff tiefgefroren werden (Kryokonservierung). Das Sperma wird in einer Samenbank gelagert. Nach sechs Monaten werden die Spender erneut untersucht. Sind sie weiterhin frei von Infektionen, kann ihr Samen für eine Kinderwunsch-Behandlung verwendet werden.

Bei deutschen Samenbanken können Paare oder Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch einen Spender in der Regel nach Haar- und Augenfarbe, Größe, Gewicht, Bildungsstand sowie Blutgruppe aussuchen.

Die Behandlung mit einer Samenspende

Meistens überträgt die Ärztin oder der Arzt den Samen durch einen dünnen Schlauch (Katheter), den sie oder er in die Gebärmutter einführt (intrauterine Insemination). Die Behandlung geht fast immer mit einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke einher. Zum entsprechenden Zeitpunkt lösen Medikamente den Eisprung aus. Spätestens 36 Stunden danach wird die Insemination durchgeführt. Zuvor wird das tiefgefrorene Sperma aufgetaut und speziell aufbereitet. Die Insemination ist normalerweise schmerzfrei.

Wird die Samenspende im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation oder ICSI) eingesetzt, befruchten Ärztinnen und Ärzte die Eizelle außerhalb des Körpers. Das Verfahren unterscheidet sich nicht von einer IVF- oder ICSI-Behandlung mit dem Samen des eigenen Partners.

Die Behandlung mit Spendersamen wird von spezialisierten Arztpraxen und reproduktionsmedizinischen Zentren angeboten.

Chancen und Risiken

Die Erfolgsaussichten nach einer Behandlung mit einer Samenspende hängen insbesondere vom Alter und möglichen Fruchtbarkeitseinschränkungen der Frau ab.

Nach einer Insemination der Samenspende liegt die durchschnittliche Chance auf eine Schwangerschaft bei etwa 16 bis 19 % pro Versuch. Dies gilt allerdings nur bei Frauen unter 40 Jahren und ohne erkennbare Fruchtbarkeitsstörungen. Bei Frauen, die älter sind als 40, sinkt sie merkbar ab.

Die Geburtenrate nach einer Insemination mit Spendersamen wird mit durchschnittlich etwa 14 % pro Versuch angegeben. Nach einer IVF- oder ICSI-Behandlung mit Spendersamen liegt sie bei 15 bis 20 % pro Behandlungszyklus und damit genauso hoch wie bei der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation oder ICSI-Behandlung mit dem Samen des eigenen Partners.

Die Geburtenrate nach einer Insemination mit Spendersamen wird mit durchschnittlich etwa 14 % pro Versuch angegeben. Nach einer IVF- oder ICSI-Behandlung mit Spendersamen liegt sie bei 15 bis 20 % pro Behandlungszyklus und damit genauso hoch wie bei der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation oder ICSI-Behandlung) mit dem Samen des eigenen Partners.

Die medizinischen Voruntersuchungen des Spenders können nicht alle Krankheiten ausschließen. Beim ungeborenen Kind können zufällige Genmutationen körperliche oder geistige Behinderungen verursachen oder es kann zu Krankheiten während der Schwangerschaft oder Störungen bei der Geburt kommen. Die allermeisten Kinder kommen aber gesund zur Welt: Die Risiken sind ähnlich niedrig wie bei Paaren, die ohne medizinische Hilfe Eltern werden.

Eine Hormonstimulation im Vorfeld der Behandlung kann körperlich belastend und mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. In seltenen Fällen führt sie zum sogenannten Überstimulationssyndrom, bei dem der Körper der Frau auf die Hormonpräparate „überreagiert“. Es können dann Bauchschmerzen, Übelkeit, Spannungsgefühle im Bauch sowie Kurzatmigkeit auftreten. In seltenen schweren Fällen ist eine Klinikbehandlung notwendig. 

Reifen durch die Stimulation mehrere Eibläschen heran, erhöht sich außerdem die Wahrscheinlichkeit für eine Mehrlingsschwangerschaft. Sie bringt für eine Schwangere eine deutlich höhere körperliche Beanspruchung mit sich. Auch das Risiko von vorzeitigen Wehen und Frühgeburten ist bei Mehrlingen deutlich erhöht.

Psychosoziale Herausforderungen

Die Entscheidung, ein Kind mithilfe einer Samenspende zu zeugen, bringt viele emotionale Unsicherheiten mit sich. Sie betreffen nicht nur die werdenden Eltern, sondern auch das Kind, das nach der Samenspende geboren wird. Jenseits der Beratung und Aufklärung, zu der Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, raten Fachleute vor einer Spendersamen-Behandlung deshalb zu einer psychologischen oder psychosozialen Beratung. Von manchen Kinderwunschzentren wird sie ausdrücklich verlangt.

Rechtliche Aspekte

Es ist üblich, dass zwischen der Samenbank, der behandelnden Ärztin oder dem Arzt und dem Paar, das eine Samenspende wünscht, ein Vertrag geschlossen wird. Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Eine sehr wichtige rechtliche Frage ist, inwieweit durch eine Samenspende gezeugte Kinder später einen Anspruch haben, zu erfahren, wer der Spender ist.

Am 1. Juli 2018 ist das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ in Kraft getreten. Seither haben alle, die wissen oder vermuten, durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, gegenüber dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einen Anspruch auf Auskunft aus dem beim DIMDI errichteten und geführten bundesweiten Samenspenderregister. Eine Anfrage stellen können alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei Jüngeren können deren Eltern als gesetzliche Vertreter sich an das DIMDI wenden. Ob das DIMDI den Betroffenen Auskunft über den Samenspender erteilen kann, hängt allerdings davon ab, wann der Spendersamen heterolog für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung verwendet wurde. Eine Verpflichtung, die Daten, die zur Erfüllung des Auskunftsersuchens erforderlich sind, an das DIMDI zu übersenden, besteht nur in den Fällen, in denen der Spendersamen ab dem 1. Juli 2018 verwendet wird.

Auch Personen, die im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, bei der der Spendersamen vor dem 1. Juli 2018 verwendet wurde, haben nun die Möglichkeit, Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung zumindest gegenüber der Entnahmeeinrichtung auch noch nach mehr als 30 Jahren gelten zu machen: Alle Entnahmeeinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind seit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, die personenbezogene Daten des Samenspenders und der Empfängerin einer Samenspende 110 Kalenderjahre nach der Gewinnung bzw. Verwendung des Samens aufzubewahren.

Außerdem wird mit dem Gesetz die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen, wenn er seinen Samen bei einer Samenbank gespendet hat und der Samen nach Inkrafttreten des Gesetzes bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung verwendet wurde. Damit werden die Samenspender insbesondere von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen der mit einer Samenspende gezeugten Kinder freigestellt. Die Kinder kommen auch nicht als gesetzliche Erben in Betracht.

Mehr rechtliche Informationen zum Samenspenderregistergesetz finden Sie auf beim Bundesministerium für Gesundheit.

Stand: 18.12.2018