Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Krankheiten und Infektionen in der Schwangerschaft: Röteln

Röteln sind normalerweise eine harmlose Kinderkrankheit. In etwa der Hälfte der Fälle fehlen Krankheitsanzeichen, weshalb die Infektion oft unbemerkt bleibt.

Die typischen Erkennungszeichen von Röteln sind neben Fieber zahlreiche kleine, hellrote Flecken im Gesicht, die sich auf dem Körper ausbreiten. Hinzu kommen oft Lymphknoten-Schwellungen im Nacken und hinter den Ohren. In etwa der Hälfte der Fälle fehlen jedoch Krankheitsanzeichen, weshalb die Infektion oft unbemerkt bleibt. 

Bei den Röteln handelt es sich um eine sehr ansteckende Viruserkrankung, die durch Tröpfchen-Infektion übertragen wird. Die Ansteckungsgefahr besteht schon, bevor sich Symptome zeigen. Früher haben die meisten Menschen Röteln in der Kindheit durchgemacht und waren dadurch lebenslang immun. Heute werden fast alle Kinder ausreichend dagegen geimpft. 

Kommt es zu einer seltenen Erstinfektion in der Schwangerschaft, kann dies zu einer Schädigung des Ungeborenen führen.

Ausreichend geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt eine zweimalige Impfung, die üblicherweise gemeinsam mit der Impfung gegen Masern und Mumps als Kombinationsimpfung gegeben wird (MMR-Impfung): die erste Teilimpfung im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite Impfung frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres. Danach ist man lebenslang gegen Röteln immun. Mehr Informationen dazu finden Sie im BZgA-Portal impfen-info.de.

Frauen mit Kinderwunsch, die sich wegen ihres Immunschutzes nicht sicher sind, sollten dieses Thema mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt rechtzeitig klären. Besteht kein Schutz, weil nur eine oder keine der beiden Röteln-Impfungen gemacht und auch keine Infektion durchgemacht wurde, sollte die Impfung unbedingt nachgeholt werden. Wenn bereits einmal geimpft wurde, genügt eine zusätzliche Impfung. Zwischen letzter Impfung und der Schwangerschaft sollte mindestens ein Monat vergehen.

Eine Impfung in der Schwangerschaft ist nicht mehr möglich, da sie dem ungeborenen Kind schaden kann.

Schwangerschaftsvorsorge

Zur ersten Vorsorgeuntersuchung gehört die Überprüfung der Immunität gegen Röteln-Viren. Dazu reicht im Allgemeinen die Vorlage des Impfpasses aus, in den die zweimalige Impfung gegen Röteln-Viren eingetragen ist. Oder es liegt ein Nachweis auf Antikörper aufgrund einer früher durchgemachten Röteln-Infektion vor. Das wird in den Mutterpass eingetragen.

Nur wenn beides fehlt, wird mithilfe eines Bluttests überprüft, ob die Schwangere immun gegen Röteln-Viren ist oder nicht. Besteht keine gesicherte Immunität, wird der Test in der 16. oder 17. Schwangerschaftswoche wiederholt, um sicherzustellen, dass es in der Zwischenzeit nicht zu einer Röteln-Infektion gekommen ist.

Röteln in der Schwangerschaft

Bemerken Schwangere ohne oder mit unklarem Immunschutz Lymphknotenschwellungen im Nackenbereich, hinter den Ohren oder rote, sich ausbreitende Flecken im Gesicht und auf dem Körper, sollten sie dies unbedingt ärztlich abklären lassen.

Gefährlich ist eine Röteln-Infektion vor allem in den ersten Wochen einer Schwangerschaft. Je früher es in der Schwangerschaft zu einer Infektion des Ungeborenen kommt, desto größer ist das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt und für Organschädigungen. Die Hauptgefahren bestehen neben einer Fehlgeburt in schweren Schäden an Herz, Augen und Ohren des Embryos.

In den ersten elf Wochen der Schwangerschaft wird eine Röteln-Infektion in bis zu 90 von 100 Fällen auf das Ungeborene übertragen. Danach sinkt die Übertragungsrate deutlich mit jeder weiteren Woche. Nach der 18. Schwangerschaftswoche ist eine Infektion des Ungeborenen zwar noch möglich, aber weniger riskant, da die Entwicklung der Organe im Wesentlichen abgeschlossen ist.

Ob das Ungeborene sich infiziert hat, kann durch eine Plazenta-Punktion, Fruchtwasseruntersuchung oder Nabelschnur-Punktion ausgeschlossen bzw. festgestellt werden. Eine Behandlung im Mutterleib ist nicht möglich.

Nach der Geburt

Eine Mutter ohne ausreichenden Immunschutz kann die Impfung auch im Wochenbett nachholen lassen. Dabei kann sie weiter stillen, ohne das Neugeborene zu gefährden.

Kinder, die mit einer Röteln-Infektion zur Welt kommen, sind oft ansteckend, weshalb ihr Kontakt mit schwangeren Frauen vermieden werden sollte.

Stand: 02.11.2017