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Epilepsie und Schwangerschaft

Die meisten Frauen mit Epilepsie erleben eine ganz normale Schwangerschaft und Geburt. Wichtig sind eine gute ärztliche Betreuung und ausreichend Hilfe nach der Geburt. Bei der Auswahl und Dosierung der Medikamente gibt es einige Dinge zu beachten.

Ärztliche Begleitung von Schwangeren mit Epilepsie

© vgajic / E+ / via Getty Images (Szene nachgestellt)

Nach Schätzungen hat in Deutschland etwa eine von 200 Schwangeren Epilepsie (also mehr als 3.500 pro Jahr). Obwohl viele dieser Frauen Anti-Epileptika benötigen und Anfälle nicht immer vollständig ausgeschlossen werden können, bringen die meisten von ihnen ein gesundes Baby zur Welt.

Wenn Sie Epilepsie haben, Medikamente nehmen und einen Kinderwunsch haben, ist es besonders wichtig, dass Sie sich möglichst schon vor der Schwangerschaft umfassend beraten lassen, welche Medikamente in Ihrem speziellen Fall gegen Krampfanfälle während der Schwangerschaft am besten geeignet sind und wie eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes unterstützt werden kann. Für einen möglichst komplikationslosen Schwangerschafts- und Geburtsverlauf ist es deshalb von großer Bedeutung, eine Ärztin oder einen Arzt mit ausreichend Erfahrung in der Behandlung von Epilepsien zu haben.

Wie wirkt sich die Schwangerschaft auf die Epilepsie aus?

Rund zwei Drittel der Frauen mit Epilepsie haben in der Schwangerschaft genauso oft Anfälle wie zuvor, etwa 17 % häufiger und 16 % seltener. Zu einer veränderten Anfallshäufigkeit können schwangerschaftsbedingte Veränderungen im Stoffwechsel und Hormonhaushalt beitragen, aber auch eine veränderte Leber- und Nierenfunktion, Schlafmangel oder psychischer Stress: All dies kann zu Schwankungen bei der Medikamentenaufnahme und bei der Wirkstoffverarbeitung führen.

Frauen, die in den letzten 9 Monaten vor der Schwangerschaft anfallsfrei waren, haben erfahrungsgemäß nur ein geringes Risiko, in der Schwangerschaft Anfälle zu bekommen.

Ein länger andauernder Grand-Mal-Anfall in der Schwangerschaft oder bei der Geburt kann die Herzfrequenz des Kindes senken, zu einem Sauerstoffmangel führen und seine Versorgung gefährden. Der Einfluss von epileptischen Anfällen auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes ist bisher allerdings noch nicht ausreichend erforscht. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie medikamentös gut eingestellt sind.

Anti-Epileptika in der Schwangerschaft

Nicht für alle Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, mit denen Epilepsie behandelt wird, sind die Auswirkungen auf die Schwangerschaft und das ungeborene Kind umfassend erforscht. Von bestimmten Wirkstoffen wie Valproinsäure und Topiramat weiß man aber, dass sie in der Schwangerschaft das Risiko des Kindes für Fehlbildungen, Wachstums-, Sprach- und geistige Entwicklungsstörungen erhöhen. Andere Wirkstoffe sind dagegen mit geringeren Risiken verbunden.

Bei einem Kinderwunsch und in der Schwangerschaft sind deshalb eine sorgfältige ärztliche Betreuung durch Epilepsie-Spezialistinnen und -Spezialisten sowie die Auswahl und Dosierung des Medikamentes nach dem neuesten Wissensstand entscheidend. Ziel ist es, eine effektive Therapie mit nur einem Medikament zu finden und die Schwangere auf die niedrigste Dosis einzustellen, die sie sicher vor Krampfanfällen schützt. Eine Wirkstoffkombination aus verschiedenen Anti-Epileptika ist nach derzeitigem Kenntnisstand möglichst zu vermeiden.

Sollten Sie auch in der Schwangerschaft ein valproinsäurehaltiges Medikament einnehmen müssen, um anfallsfrei zu sein, können Sie die Tagesdosis unter Umständen auf mehrere Einzeldosen verteilen, um schädliche Wirkungen möglichst gering zu halten.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen wird neben den normalen Tests auch Ihr Blutplasmaspiegel kontrolliert, um die Dosierung der Anti-Epileptika gegebenenfalls anpassen zu können. Das kann notwendig werden, weil die Gesamtblutmenge im Verlauf der Schwangerschaft um 30 bis 40 % zunimmt und sich die Wirkung der bisherigen Dosis deshalb abschwächen kann.

Sind Sie schon 1 bis 2 Jahre anfallsfrei, kann in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt die Dosis unter Umständen für die Dauer der Schwangerschaft herabgesetzt oder sogar ganz auf Medikamente verzichtet werden.

Einige Epilepsie-Medikamente können einen Folsäure-Mangel verursachen. Folsäure ist ein wichtiges Vitamin für alle kindlichen Prozesse der Zellbildung, der Zellteilung und des Wachstums sowie für die Entwicklung von Rückenmark, Gehirn und Nervenzellen. Beginnen Sie deshalb möglichst schon in der Zeit vor der geplanten Schwangerschaft mit der Einnahme von Folsäure und nehmen Sie mindestens in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft weiterhin täglich Folsäure. Die nötige Dosis besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Welche Risiken für das Kind bestehen bei einer Epilepsie der Mutter?

Mehr als 90 % der Kinder epilepsiekranker Frauen kommen gesund zur Welt. Fehlbildungen, die auf die Einnahme von Anti-Epileptika zurückgehen und medizinisch korrigiert werden müssen, sind insgesamt selten, kommen jedoch zwei bis vier Mal häufiger vor als bei Kindern von gesunden Frauen. Ob es dazu kommt, ist abhängig davon, welche Wirkstoffe das eingenommene Medikament enthält und in welcher Dosis es genommen werden muss. Wurde eine Frau mit Epilepsie vor und während der Schwangerschaft gut eingestellt, senkt dies auch das Fehlbildungsrisiko des Kindes.

Um die gesunde Entwicklung des Kindes zu unterstützen, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • die Vermeidung valproinsäurehaltiger Medikamente
  • die Vermeidung – wenn möglich – von Kombinationstherapien aus verschiedenen Anti-Epileptika; stattdessen bei Kinderwunsch rechtzeitige Umstellung auf eine Monotherapie mit möglichst niedriger Dosis
  • die Einnahme von Folsäure vor und in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft
  • eine Bestimmung des Alpha-Fetoproteins (AFP) um die 16. Schwangerschaftswoche
  • eine ausführliche Ultraschall-Untersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche
  • eine Vitamin-K-Spritze für das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt, um Hirnblutungen vorzubeugen

Die Krankheit wird in der Regel nicht vererbt: Rund 95 % der Kinder epilepsiekranker Eltern sind selbst nicht von Epilepsie betroffen. Hat die Mutter Epilepsie, ist das Vererbungsrisiko etwa doppelt so groß als wenn der Vater erkrankt ist.

Wie verläuft die Geburt bei Frauen mit Epilepsie?

Nach der derzeitigen Datenlage ist das Risiko für eine Frühgeburt, einen Kaiserschnitt, Blutungen in der Schwangerschaft oder vorzeitige Wehen bei Frauen mit Epilepsie kaum erhöht. Epilepsie allein ist kein zwingender Grund für eine Geburtseinleitung oder einen Kaiserschnitt. Die Geburt sollte jedoch in einem Krankenhaus stattfinden, das auf Geburten von Frauen mit Epilepsie spezialisiert ist, zumindest aber ausreichende Erfahrung hat. Außerdem sollte es über eine angeschlossene Neugeborenen-Intensivstation verfügen, damit das Kind bei Bedarf schnell und gut versorgt werden kann.

Nehmen Sie regelmäßig Anti-Epileptika ein, so müssen Sie die gewohnte Dosis auch in der Zeit der Geburt einnehmen, damit sich die Wirkstoffkonzentration im Blut nicht ändert. Wichtig ist deshalb, dass das Kreißsaal-Team vorab über die Art Ihrer Epilepsie und die Medikamentengabe Bescheid weiß. Übermäßiger Stress, Erschöpfung und Müdigkeit durch eine allzu lange Geburtsdauer sollten vermieden werden. Achten Sie darauf, während der Geburt genug zu trinken. Wichtig sind zudem eine ruhige Umgebung und eine vertrauensvolle Betreuung. Haben Sie bei der Geburt Angst oder besonders große Schmerzen, ist das Mittel der Wahl eine Rückenmarksspritze (Periduralanästhesie) oder ein morphinhaltiges Schmerzmittel.

Das Risiko eines Anfalls während der Geburt liegt nach Zahlen des „Europäischen Registers für Schwangerschaften unter Antiepileptika“ bei 3,5 %. Kommt es zu einem schweren Krampfanfall, können bestimmte Medikamente dagegen eingenommen werden. Unter Umständen wird dann auch ein Kaiserschnitt unter Vollnarkose erwogen.

Stillen und Epilepsie

Geht es Ihnen und dem Kind gut, können Sie nach ärztlicher Rücksprache Ihr Kind stillen. Einige Anti-Epileptika gehen allerdings in niedriger Konzentration in die Muttermilch über. Da die Leber des Kindes noch nicht ausgereift ist, können sie nicht ausreichend abgebaut werden. Das kann dazu führen, dass das Baby zu müde ist, nur wenig trinkt und deshalb nicht genug zunimmt. Es kann auch Symptome wie Zittern und Muskelanspannen oder Unruhe zeigen. In diesem Fall sollte die Medikamentenkonzentration im Blut des Babys untersucht werden. Unter Umständen ist es dann nötig, das Kind weniger zu stillen oder ganz auf das Stillen zu verzichten.

In der Regel ist aber die Wirkstoffmenge, die das Kind beim Stillen erhält, geringer als die während der Schwangerschaft. Die meisten Studien kommen zu dem Schluss, dass die Vorteile des Stillens für die körperliche und seelische Entwicklung des Kindes in den meisten Fällen die geringfügigen Nachteile durch die Medikamente deutlich überwiegen.

Die erste Zeit mit dem Baby

In den Tagen nach der Geburt kann es durch die körperliche Umstellung zu einer Erhöhung der Medikamentenkonzentration im Blut kommen. Falls eine Blutuntersuchung dies anzeigt, muss die Tagesdosis unter Umständen reduziert werden.

Durch die häufigeren Schlafunterbrechungen in der Stillzeit kann es (wieder) zu Anfällen kommen (was auch epilepsiekranken Vätern passieren kann). Wichtig ist es deshalb, für ausreichend Schlaf zu sorgen. Am besten, Sie lassen sich bei der nächtlichen Versorgung des Kindes unterstützen oder geben sie ganz an Ihren Partner ab. Er kann das Kind nachts mit abgepumpter Muttermilch füttern oder das Fläschchen-Geben übernehmen.

Beim Wickeln und Stillen ist es wichtig, dass Sie sich sicher fühlen. Am besten, Sie wickeln das Kind auf einer Unterlage auf dem Boden oder dem Sofa statt auf einer hohen Wickelkommode – dann kann bei einem Anfall weniger passieren. Auch kann es sinnvoll sein, wenn beim Baden des Kindes eine weitere Person dabei ist. Darüber hinaus gibt es weitere Alltagstipps und Hilfen, die über Selbsthilfegruppen oder Epilepsie-Ambulanzen abgerufen werden können (Adressen am Textende).

Über Formalitäten, Behördengänge und Anspruch auf Unterstützung informieren wir unter "Recht und Amt nach der Geburt".

Stand: 12.10.2020