Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Elternzeit und Elterngeld

Wenn der Nachwuchs noch klein ist, helfen Elternzeit und Elterngeld, mehr (gemeinsame) Zeit für das Kind und die Eingewöhnung in den neuen Familienalltag zu haben.

Elternzeit

© BZgA /HN/Eichhoefer

Gesetzlicher Anspruch: Mit der Elternzeit haben Mütter und Väter gegenüber ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin den gesetzlichen Anspruch, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen oder vorübergehend nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Das schafft Freiräume für die Familie.

Beide Eltern haben pro Kind Anspruch auf drei Jahre Elternzeit – unabhängig davon, ob der andere Elternteil die Elternzeit auch nutzt oder nicht. Die Elternzeit kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Wer möchte, kann bis zu zwei Jahre Elternzeit in den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes legen. Es können auch beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen. Elterngeld wird in der Elternzeit für 12 bis 14 Monate gezahlt.

Ebenso haben Vollzeitpflege- und Adoptiveltern Anspruch auf Elternzeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Adoptiv- und Stiefeltern sowie Co-Mütter oder Co-Väter in Elternzeit gehen, wenn sie das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin betreuen.

Kündigungsschutz: Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben deshalb im Anschluss an die Elternzeit Anspruch darauf, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren – entweder auf dieselbe oder eine gleichwertige Stelle.

Teilzeit möglich: Während der Elternzeit können beide Eltern jeweils maximal 32 Wochenstunden in Teilzeit weiter arbeiten. Nach Ende der Elternzeit gilt wieder die im Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit.

Krankenversicherung: Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Familienversicherte ändert sich während der Elternzeit nichts. Wer in dieser Zeit kein oder ein nur geringfügiges Erwerbseinkommen hat, muss keine Beiträge zahlen. Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse und privat Krankenversicherte müssen während der Elternzeit weiterhin Beiträge zahlen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Mehr Informationen zur Elternzeit finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten gibt es spezielle Regelungen zur Elternzeit.

Ja. Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also zum Beispiel auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeit oder Mini-Jobs sowie bei einer selbstständigen Beschäftigung. Elternzeit ist auch möglich in einer Ausbildung, während einer Umschulung oder wenn eine Beschäftigung wegen einer beruflichen Fortbildung besteht.

Nein. Nach der Elternzeit gibt es keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit mehr. Möglicherweise können Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber trotzdem Teilzeit verlangen auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeit-Arbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de. Hier gibt es zu „Teilzeit und Minijobs“ auch ein Bürgertelefon unter der Nummer 030 221 911 005.

Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Mütter oder Väter in der ersten Zeit nach der Geburt ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

Anspruch auf Elterngeld besteht unabhängig davon, ob und in welcher Form vor der Geburt des Kindes gearbeitet wurde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und ebenso Personen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen – sie alle können es beantragen.

Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Eltern können zwischen dem Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus wählen. Beide Formen können auch kombiniert werden.

Die Regelungen sind im Einzelnen kompliziert. Bei Fragen zur persönlich besten Lösung lassen Sie sich am besten von der nächsten Elterngeldstelle beraten (zu finden über die Suche auf der Startseite des Familienportals).

Basis-Elterngeld: Die Höhe des Basis-Elterngeldes hängt davon ab, was Sie vor der Geburt des Kindes verdient haben. Ab der Geburt des Kindes ersetzt es das wegfallende Einkommen bis zu 100 Prozent. Monatlich sind es mindestens 300 und höchstens 1800 Euro; 300 Euro bekommt auch, wer vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war.

Ein Elternteil allein kann ab der Geburt des Kindes höchstens zwölf Monate Basis-Elterngeld bekommen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate vom Angebot des Basis-Elterngelds Gebrauch macht (Partnermonate). Paare können die 14 Monate untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann.

Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basis-Elterngeld erhalten.

Basis-Elterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Ausnahme: Ist das Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren, können Eltern bis zu vier Monate länger Basis-Elterngeld bekommen – je nachdem, wie viel das Kind zu früh geboren ist.

Danach können Eltern noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

ElterngeldPlus: Diese Bezugsform lohnt sich vor allem für Eltern, die schon bald nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen, auch wenn sie noch Anspruch auf Elterngeld hätten.

ElterngeldPlus kann doppelt so lange gezahlt werden wie Basis-Elterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basis-Elterngeld kann man sich für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten sie nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann das ElterngeldPlus doppelt so lange gezahlt werden.

Für Kinder, die nach dem 1. April 2024 geboren wurden: Gemeinsam Basis-Elterngeld zu beziehen, ist für Eltern grundsätzlich nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Je nach Bedarf können Eltern für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Das gilt z. B. für

  • Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden
  • Eltern von Mehrlingen
  • Eltern von neugeborenen Kindern mit einer Beeinträchtigung und Geschwisterkindern mit Beeinträchtigung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten

Partnerschaftsbonus: Bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus können als Partnerschaftsbonus hinzukommen, wenn die Eltern sich die Betreuung ihres Kindes teilen und beide in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Auch Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche Förderung, die mit dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist.

Vollzeitpflege- und Adoptiveltern haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern und Co-Mütter bzw. Co-Väter Elterngeld bekommen, wenn sie das leibliche Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin betreuen. Getrenntlebende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes teilen, werden beim Elterngeldbezug wie Elternpaare behandelt, wenn das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei jedem Elternteil wohnt.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Ausführliche Informationen zu Fragen rund um Elternzeit und Elterngeld sowie zu weiteren Leistungen und Hilfen für Familien gibt das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter „Elterngeld“ und „Elternzeit“.

Wo bekomme ich Beratung?

Elternzeit, Elterngeld und Partnerschaftsbonus sind auf vielfältige Weise kombinierbar. Um für jede Situation eine möglichst maßgeschneiderte Lösung zu finden, ist oft eine persönliche Beratung sinnvoll. Bei der Planung hilft der Online-Elterngeldrechner mit Planer. Dort können Sie verschiedene Varianten durchspielen und berechnen, wie viel Elterngeld Ihnen für welchen Zeitraum zusteht.

Beratung zu allen Fragen rund um Elternzeit und Elterngeld erhalten Sie von den Elterngeldstellen oder in einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Auf der Startseite des Familienportals können Sie über Eingabe des Themas und Ihrer Postleitzahl eine Elterngeldstelle in Ihrer Nähe finden. Über unsere Beratungsstellensuche finden Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Stand: 04.10.2024