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Neugeborenen-Hörtest

In Deutschland werden pro Jahr rund 1500 Babys mit einer behandlungsbedürftigen Hörschädigung geboren. Deshalb wird für alle Säuglinge in den ersten drei Tagen nach der Geburt das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening angeboten. Es handelt sich um einen Test, der in der Geburtsklinik, einer kinderärztlichen oder HNO-Praxis durchgeführt werden kann.

Bei dem Test wird die Funktionsfähigkeit des Innenohrs überprüft, das die ankommenden Schallwellen in Nervenimpulse für das Gehirn umwandelt. So lassen sich angeborene Hörstörungen frühzeitig erkennen und möglicherweise behandeln. Der Test wird am besten durchgeführt, wenn das Baby schläft oder ganz entspannt ist. Er ist schmerzfrei und ohne schädliche Nebenwirkungen.

Bei einem auffälligen Ergebnis muss der Test möglichst schnell wiederholt werden – möglichst am selben Tag, spätestens bis zur U2. Bestätigt sich das Ergebnis, sollte innerhalb der nächsten zwölf Wochen das Hörsystem des Säuglings in einer qualifizierten Einrichtung (für Phoniatrie und Pädaudiologie) untersucht werden. Falls eine Behandlung notwendig ist, sollte sie bis zum Ende des sechsten Lebensmonats eingeleitet werden.

Bei einem zu früh geborenen Kind sollte das Hörvermögen spätestens zum Zeitpunkt des errechneten Geburtstermins untersucht werden. Bei einem kranken oder mehrfach behinderten Kind sollte der Hörtest spätestens vor Ende des dritten Lebensmonats stattfinden.

Die Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening ist freiwillig und kostenlos.

Stand: 06.01.2016
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