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Wenn Sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden und schwanger oder Eltern sind
Es gibt eine ganze Reihe von Angeboten, Hilfen und Anlaufstellen für (werdende) Eltern, die Ihnen helfen, die Schwangerschaft bzw. Ihre Familie und Ausbildung unter einen Hut zu bekommen.
Der gesetzliche Mutterschutz gilt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Frauen, die sich in der Ausbildung befinden. Dazu gehören Regelungen, die dabei helfen, die Schule, das Studium oder die Ausbildung fortzusetzen oder abzuschließen.
Das Familienportal informiert über die Regelung des Mutterschutzes in der Ausbildung.
Beim Mutterschutz für Studentinnen gelten einige Besonderheiten. Das Familienportal informiert darüber.
Wenn Sie während der Schulzeit, dem Studium oder der Ausbildung ein Kind bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt bekommen.
Mutterschaftsgeld, BAföG, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II – das Familienportal informiert darüber, welche Möglichkeiten Eltern in Studium und Ausbildung zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts haben.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf einen Blick.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert über den Kinderbetreuungszuschlag und andere Vergünstigungen für junge Eltern beim BAföG.
Alle Infos zum BAföG gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Hier kann online ein Antrag auf BAföG gestellt werden.
Berufsausbildungshilfe kann man während der beruflichen Ausbildung als staatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt bekommen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert über die Voraussetzungen. Außerdem gibt es hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe zu stellen.
Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und erwarten ein Baby? Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft unbürokratisch, zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.
Das Mutterschaftsgeld ist in der Regel an eine Berufstätigkeit gebunden. Wenn Sie Studentin und geringfügig beschäftigt sind, also beispielsweise einen Nebenjob haben, erhalten Sie ebenfalls Mutterschaftsgeld.
Das Familienportal informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie als Studentin Mutterschaftsgeld erhalten können.
Auch als Auszubildende und Studierende können Sie in Elternzeit gehen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Elterngeld.
Hier gibt es Informationen des Familienportals zur Elternzeit während der Ausbildung.
Wenn Sie während der Elternzeit studieren oder eine Weiterbildung machen, finden Sie dazu Informationen des Familienportals.
Auch während des Studiums oder der Ausbildung besteht Anspruch auf Elterngeld. Weitere Informationen gibt das Familienportal.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Mütter und Väter zu verbessern, ist heute in allen anerkannten Berufen des dualen Berufsausbildungssystems eine Ausbildung in Teilzeit möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt zum Thema Berufsausbildung in Teilzeit Informationen und Links zu Beratungsangeboten.
Informationen dazu bietet die umfangreiche Broschüre „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).