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10. Schwangerschaftsmonat
Wie sich Ihr Baby entwickelt
Noch einen Monat lang nimmt Ihr Kind jede Woche etwa 100 bis 200 Gramm zu. Die meisten Kinder sind bei der Geburt zwischen 48 und 54 Zentimeter groß und wiegen zwischen 3000 und 4000 Gramm. Der Durchmesser des Köpfchens beträgt nun etwa zehn Zentimeter.
Im letzten Monat gibt die werdende Mutter ihrem Kind noch viele wichtige Antikörper mit auf seinen Weg nach draußen: Das sind Abwehrstoffe gegen Infektionskrankheiten, gegen die die Mutter bereits immun ist. Die Antiköper zirkulieren im Blut und werden auf das Kind übertragen, das dann ebenfalls gegen die Krankheiten geschützt ist. Dieser „Nestschutz“ lässt im Verlauf des ersten Lebensjahres langsam nach, kann aber für manche Krankheiten durch rechtzeitige Impfungen wieder aufgefrischt werden.
Das Baby hat nun nur noch wenig Platz zum „Toben“. Weiterhin trainiert es seinen Saugreflex, indem es immer wieder an den kleinen Fingern nuckelt und Fruchtwasser schluckt. Sollte das Kind jetzt zur Welt kommen, wäre es kein Frühgeborenes mehr und ohne größere Komplikationen überlebensfähig.
Wenn das Kind vollständig entwickelt ist, beginnt die Zeit des Wartens auf die Geburt. Was genau den Geburtsprozess auslöst, ist nicht vollständig bekannt. Vermutlich findet eine Feinabstimmung zwischen der Reife des Kindes und den mütterlichen Hormonen statt. Dadurch gewinnen die Wehen auslösenden Hormone irgendwann die Oberhand und setzen schließlich die Geburt in Gang.
Was sich bei der Schwangeren verändert
Häufig sind Schwangere in den letzten Tagen vor der Geburt verunsichert, wenn sie spüren, dass sich ihre Gebärmutter zusammenzieht: Sind es noch Senkwehen oder kündigt sich die Geburt schon an? Senkwehen treten in unregelmäßigen Abständen auf, sind kurz und meist verhältnismäßig schmerzlos. Geburtseinleitende Eröffnungswehen dauern dagegen in der Anfangsphase etwa dreißig bis sechzig Sekunden an und treten dann alle fünf bis zwanzig Minuten auf. In der Eröffnungsphase der Geburt werden die Wehen allmählich länger, die Pausen dazwischen kürzer. Die Wehen sind dann schmerzhaft und mit einem Ziehen in Rücken, Kreuzbein und Unterleib verbunden. Gerade bei Erstgebärenden dauert es aber oft noch mehr als einen halben Tag, bis die Geburt wirklich beginnt.
Ein weiteres Anzeichen für den baldigen Geburtsbeginn ist der Abgang des Schleimpfropfs, der die Gebärmutter während der Schwangerschaft verschließt. Man nennt diesen Vorgang auch „Zeichnen“. Wenn die Fruchtblase platzt und Fruchtwasser aus der Vagina abgeht, ist es Zeit, die Hebamme zu informieren oder sich auf den Weg in die Klinik oder das Geburtshaus zu machen.
Im Portal finden Sie weitere Informationen darüber, wie sich Wehen anfühlen und wie sich eine Geburt ankündigt.
Beschwerden rund um die Geburt
Die Fruchtblase und das Fruchtwasser umgeben und schützen das Baby, während es im Bauch der Mutter heranwächst. Beginnt die Geburt, springt die Blase. Ein anderer Ausdruck dafür ist, dass „die Fruchtblase platzt“. Weil das Baby zum Zeitpunkt des Blasensprungs in der Regel schon tief im Becken liegt und den Muttermund abdichtet, geht oft nur eine kleine Menge Fruchtwasser ab – etwa eine halbe Tasse.
Normalerweise springt die Fruchtblase, nachdem die Wehen eingesetzt haben. Springt die Fruchtblase aber bevor die Wehen eingesetzt haben, handelt es sich um einen vorzeitigen Blasensprung. Manchmal passiert das auch schon deutlich vor dem errechneten Geburtstermin. Bei einem vorzeitigen Blasensprung drohen Komplikationen wie Infektionen oder auch eine Frühgeburt. Sie sollten deswegen zügig in die Klinik fahren, damit die Ärztinnen und Ärzte die Situation einschätzen können und eine geeignete Behandlung einleiten. Nicht nötig ist es, dass Sie beim Transport in die Klinik liegen. Diese Empfehlung gilt inzwischen als überholt.
Eine Geburt kann nicht nur zu früh, sondern auch zu spät beginnen. Viele werdende Mütter und Väter, aber auch Geburtshelferinnen und -helfer werden unruhig, wenn der errechnete Geburtstermin seit einigen Tagen verstrichen ist und die Wehen ausbleiben. Aber: Der im Mutterpass notierte Geburtstermin ist lediglich eine statistische Berechnung, bei der die tatsächliche Dauer der Schwangerschaft nur ungenau bestimmt werden kann.
Medizinisch spricht man ab einem Tag nach dem errechneten Termin (40+1 Schwangerschaftswochen) von einer Terminüberschreitung, ab zwei Wochen nach dem Termin (ab 42+0 Schwangerschaftswochen) von einer Übertragung. Eine Übertragung, also eine Schwangerschaft, die länger als 42 Wochen dauert, ist aber sehr selten.
Die Frauenärztin gefragt: Was passiert, wenn der Geburtstermin überschritten ist?
Ist der errechnete Termin überschritten, ohne dass sich die Geburt ankündigt, finden alle zwei bis drei Tage Vorsorge-Untersuchungen statt. Die Herztöne des Kindes werden mit dem Herzton-Wehenschreiber (CTG) aufgezeichnet. Das CTG und die Fruchtwassermenge können Aufschluss darüber geben, ob es dem Kind im Bauch gut geht oder ob es besser wäre, die Geburt einzuleiten. Ist der errechnete Termin um sieben bis zehn Tage überschritten, wird der Frau in der Regel die Einleitung der Geburt empfohlen. Diese Entscheidung sollte jedoch nicht routinemäßig getroffen werden, sondern nach sorgfältiger Beurteilung des Einzelfalls.
Welche Untersuchungen im 10. Monat anstehen
Jetzt stehen die letzten Vorsorgetermine vor der Geburt an – sie finden alle zwei Wochen statt. Ist der errechnete Geburtstermin bereits überschritten, werden Sie und das Baby häufiger untersucht.
Gesund bleiben
Wer unterstützt bei der Geburt?
Die Geburt eines Kindes ist ein berührendes, aber auch störanfälliges Ereignis. Die richtige Begleitung von Mutter und Kind ist deshalb sehr wichtig. Meist ist es der Partner, mit dem sich die Schwangere auf die Geburt vorbereitet, manchmal auch die Partnerin oder eine Vertrauensperson wie eine Freundin, die intensiv an der Schwangerschaft teilhat und die werdende Mutter unterstützt. Spätestens jetzt sollten Sie sich überlegen, wen Sie am liebsten mitnehmen möchten – schließlich muss die Person ab sofort immer für Sie erreichbar sein und sich auch selbst auf die Geburt einstellen. Das kann, muss aber nicht unbedingt Ihr Partner oder Ihre Partnerin sein. Vielleicht fühlen Sie sich ja in Anwesenheit Ihrer besten Freundin entspannter. Oder Sie beschließen, die Geburt lieber ohne Begleitperson zu erleben oder sogar mit einer Doula. Lassen Sie sich Zeit für die Entscheidung.
Sie sollten mit der Begleitperson vorher besprechen, welche Vorstellung Sie von der Geburt haben und ob und welche Schmerzmittel gegeben werden sollen. Auch sollten Sie klären, ob die Person beim Legen einer Periduralanästhesie (PDA) oder bei einem eventuellen Kaiserschnitt dabeibleiben soll. Solche Absprachen sollten aber nicht absolutes Gesetz sein. Während einer Geburt können viele Dinge passieren, die andere, möglicherweise schnell zu treffende Entscheidungen erfordern.
Arbeit, Recht & Finanzen
- Anspruch auf eine Haushaltshilfe
Manchmal sind die Schwangerschaft und die Zeit vor und nach der Geburt so anstrengend, dass die Versorgung weiterer Kinder im Haushalt zu kurz kommt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als gesetzlich Versicherte dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass sie noch ein weiteres Kind unter 13 Jahren haben. Eine Haushaltshilfe kann einige Stunden am Tag in Ihrer Wohnung verbringen und Ihren Haushalt versorgen. Es ist sinnvoll, die Haushaltshilfe am besten schon vorher kennenzulernen, damit Sie ihr gegenüber Vertrauen entwickeln können. Ob Sie als privat Versicherte einen Anspruch haben, hängt von Ihrem Tarif ab.
Und wie findet man am besten eine Haushaltshilfe? Sie können sich an professionelle Dienstleister wenden, sich von Ihrer Versicherung geeignete Organisationen nennen lassen, annoncieren oder als Hilfe eine nahestehende Person wählen. So können zum Beispiel auch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad aushelfen. Diese bekommen dann Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstattet. Der Betrag muss allerdings in etwa dem entsprechen, was auch eine andere Ersatzkraft erhalten würde. In jedem Fall sollten Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse klären (am besten schon mit einer ärztlichen Bescheinigung). Diese prüft dann für jeden Fall individuell, ob und welche Leistungen Sie erhalten.