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2. Schwangerschaftsmonat

Wie sich der Embryo entwickelt

Inzwischen sind einige Wochen seit der Befruchtung vergangen. Der Embryo ist jetzt fest mit der Gebärmutter verbunden und wird durch einen kleinen Dottersack und die Plazenta ernährt. Über sie wird er mit Sauerstoff und anderen Nährstoffen aus dem mütterlichen Blut versorgt. Die Fruchtblase füllt sich nun allmählich mit Fruchtwasser, in dem der Embryo wie ein kleiner Astronaut schwebt und gut gegen Druck, Lärm und Stöße geschützt ist.

Nun ist auch ein erstes Organ zu erkennen: das Herz in einem frühen Stadium. Noch besteht es nur aus einem Röhrchen. Dennoch beginnt es bereits zu schlagen und sorgt dafür, dass das Blut durch den winzigen Organismus zirkuliert und ihm Nährstoffe und Sauerstoff zuführt. Die Versorgung durch ein eigenes Kreislaufsystem ist wichtig für die weitere Entwicklung.

Am schnellsten wächst der Embryo jetzt im oberen Bereich, sein Kopf formt sich. Ohrgrübchen bilden sich, die Augenanlagen sind bald als dunkle rundliche Höcker zu erkennen. Im Laufe des zweiten Monats entwickelt sich das Gesicht weiter: Mund, Nase und Nasenlöcher sind schon zu unterscheiden, die Augenhöhlen liegen noch seitlich in der Nähe der Schläfen. Augenlider deuten sich an. Die Ohranlage und das äußere Ohr entstehen. In den nächsten Wochen wird sich das Gesicht ausbilden.

Auch Skelett und Lungenansätze beginnen sich zu entwickeln. Das Neuralrohr, die Vorstufe des zentralen Nervensystems, entsteht. Aus ihm werden später Gehirn und Rückenmark. Nervenzellen bilden sich und beginnen, Impulse an die verschiedenen Körperteile zu senden und von ihnen zu empfangen.

Allmählich wird auch die Gliederung des Rückens deutlicher und Armansätze wölben sich hervor. Noch sind die Proportionen des Embryos unausgewogen – es dominiert der Kopf, der Oberkörper ist erheblich größer als die untere Körperhälfte. Die Handknospen sind weiter entwickelt als die Füße. Arme und Beine bilden erst nach und nach die richtigen Proportionen aus. Die Wirbelsäule entsteht. Die meisten Organe sind jetzt angelegt, teilweise beginnen sie schon zu arbeiten und sich aufeinander abzustimmen. Auch die inneren Genitalien wachsen und formen sich zu Geschlechtsmerkmalen aus.

Gegen Ende des zweiten Schwangerschaftsmonats ist der Embryo ungefähr so groß wie eine mittelgroße Weintraube.

Die Entwicklung des Babys im Körper

5. bis 8. Schwangerschaftswoche

9. bis 12. Schwangerschaftswoche

13. bis 16. Schwangerschaftswoche

17. bis 20. Schwangerschaftswoche

21. bis 24. Schwangerschaftswoche

25. bis 28. Schwangerschaftswoche

29. bis 32. Schwangerschaftswoche

33. bis 36. Schwangerschaftswoche

37. bis 40. Schwangerschaftswoche

Was sich bei der Schwangeren verändert

Äußerlich ist in den ersten Schwangerschaftswochen noch nicht viel zu sehen. Im Körper der Schwangeren verändert sich aber einiges. Das mütterliche Blut stellt alle notwendigen Nährstoffe für die Bildung der Plazenta und den rasch wachsenden Embryo bereit. Um diese Aufgaben zu meistern, erhöht sich der Stoffwechsel der Frau um etwa 20 Prozent, ihr Blutplasma (Blutflüssigkeit) nimmt um 30 bis 40 Prozent zu. Bei einigen Frauen hat das sichtbare Auswirkungen: Zum Beispiel können sich die Blutgefäße unter der Haut deutlicher abzeichnen. Außerdem werden die Gebärmutter und der Gebärmutterhals weicher, die wachsende Gebärmutter kann auf die Blase drücken. Die Blutzufuhr zur Vagina erhöht sich, wodurch die Vulvalippen (Schamlippen) etwas dunkler erscheinen. Die Brüste werden größer und sehr empfindlich. Oft färbt sich auch der Warzenvorhof dunkler und entwickelt einen weicheren, gerunzelten Bereich.

Der Hebammentipp: Gut auf die Zahngesundheit achten
In der Schwangerschaft wird auch das Zahnfleisch stärker durchblutet und ist empfindlicher, deswegen blutet es beim Zähneputzen häufiger. Zudem sinkt der pH-Wert des Speichels, weshalb Karies leichter entsteht. Eine sorgfältige Mundhygiene ist in der Schwangerschaft also besonders wichtig. Dazu gehören mindestens zweimal tägliches Zähneputzen. Fluoridhaltige Zahnpasten und Mundwasser stärken den Zahnschmelz. Zahnseide oder Interdentalbürstchen halten die Zahnzwischenräume sauber. Mehr Informationen finden Sie im Text „Zahnfleischbluten, Karies und Parodontitis“.

Beschwerden im 2. Monat

Blutungen in der Schwangerschaft haben ganz unterschiedliche Ursachen.

Leichte Blutungen in der Frühschwangerschaft sind oft harmlos. Blutungen können zum Beispiel vom Muttermund ausgehen, der in der Schwangerschaft sehr gut durchblutet und empfindlich bei Berührung ist. Deshalb tritt manchmal nach dem Geschlechtsverkehr oder einer gynäkologischen Untersuchung eine leichte Blutung auf.

Blutungen können aber, besonders wenn sie mit Schmerzen im Unterleib verbunden sind, auch auf eine drohende Fehlgeburt oder eine Eileiterschwangerschaft hinweisen. Deswegen ist es wichtig, sich bei jeder Blutung in der Schwangerschaft möglichst rasch an die frauenärztliche Praxis zu wenden.

Viele Frauen haben zu Beginn der Schwangerschaft mit Übelkeit und Erbrechen zu kämpfen und reagieren empfindlicher auf bestimmte Gerüche. Die Ursachen sind unklar. Es werden genetische, hormonelle und stoffwechselbedingte Gründe angenommen. Möglicherweise schützt der empfindlichere Geruchs- und Geschmackssinn von Schwangeren den Embryo vor Krankheitserregern und Giftstoffen. Vielen Schwangeren hilft es, morgens noch vor dem Aufstehen etwas – z. B. einen auf den Nachttisch gelegten Keks – zu essen und über den Tag verteilt häufiger kleinere Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Bei den meisten Frauen verschwinden die Beschwerden im Laufe des vierten Monats. Weitere Informationen und Tipps gegen Schwangerschaftserbrechen finden Sie im Text „Übelkeit und Erbrechen“.

Die Frauenärztin gefragt: Kann Schwangerschaftserbrechen auch gefährlich werden?
In ein bis zwei Prozent aller Schwangerschaften geht die Übelkeit mit starkem, lang anhaltendem Erbrechen einher (Hyperemesis gravidarum). Betroffene Frauen müssen sich fünf- bis zehnmal am Tag erbrechen, unabhängig davon, was und wann sie etwas essen oder trinken. Sie verlieren häufig an Gewicht, sind nicht ausreichend mit Flüssigkeit versorgt und leiden an Stoffwechselstörungen. Beim starken Schwangerschaftserbrechen kann eine medikamentöse Behandlung notwendig sein, in manchen Fällen sogar ein Klinikaufenthalt. Wann Sie besser zu einer Ärztin oder einem Arzt sollten, erfahren Sie im Text „Starkes Schwangerschaftserbrechen (Hyperemesis gravidarum)“.

Beschwerden in der Schwangerschaft

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Welche Untersuchungen im 2. Monat anstehen

Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt haben dank der Schwangerenvorsorge Ihre Gesundheit und die Entwicklung Ihres Babys gut im Blick. Einige Untersuchungen werden bei jedem Praxisbesuch durchgeführt, andere nur zu bestimmten Zeitpunkten. Besonders zu Beginn der Schwangerschaft können bereits viele Infektionskrankheiten durch bestimmte Tests ausgeschlossen werden.

Blutuntersuchung auf Röteln-Antikörper

Röteln sind eine harmlose Kinderkrankheit. Auch Schwangere haben von Röteln nichts zu befürchten – aber nur dann, wenn sie einen Impfschutz haben oder in der Vergangenheit bereits Röteln hatten. Ansonsten kann es bei einer Infektion zu Fehlbildungen des Babys oder einer Fehlgeburt kommen. Ob die Mutter geschützt ist, wird in der ersten Untersuchung der Schwangerenvorsorge geprüft. Dazu reicht im Allgemeinen die Vorlage des Impfpasses aus, in den die zweimalige Impfung gegen Röteln-Viren eingetragen ist. Oder es liegt ein Nachweis auf Antikörper aufgrund einer früher durchgemachten Röteln-Infektion vor. Wenn beides fehlt, wird mithilfe eines Bluttests überprüft, ob die Schwangere immun gegen Röteln-Viren ist. Was bei fehlenden Antikörpern zu tun ist und weitere Informationen rund um die Röteln finden Sie im Text „Krankheiten und Infektionen in der Schwangerschaft: Röteln“.

Blutuntersuchung auf Toxoplasmose-Antikörper

Toxoplasmose ist eigentlich eine harmlose Infektionskrankheit. Sie wird vor allem durch Katzenkot, rohe Fleisch- und Wurstwaren sowie den Kontakt mit infizierter Gartenerde oder Sand verbreitet. Rund 40 Prozent aller schwangeren Frauen haben sich irgendwann in ihrem Leben – meist unbemerkt – mit Toxoplasmose infiziert und deshalb Antikörper dagegen entwickelt. Damit sind sie vor einer Neuinfektion geschützt und auch für ihr Baby besteht keine Gefahr. Haben Frauen keine Antikörper und stecken sich während der Schwangerschaft an, kann der Erreger den Embryo stark schädigen oder sogar eine Fehlgeburt auslösen.

Für Frauen mit Kinderwunsch oder Schwangere, die Sorge wegen einer möglichen Erstinfektion haben, gibt es einen Bluttest. Dieser Test überprüft, ob die Frau Antikörper gegen Toxoplasmose entwickelt hat und damit geschützt ist. Es lässt sich auch testen, ob eine akute Infektion besteht. Im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien werden die Kosten des Tests jedoch nur bei begründetem Verdacht auf eine Infektion übernommen. Mehr Informationen rund um die Toxoplasmose finden Sie im Text „Krankheiten und Infektionen in der Schwangerschaft: Toxoplasmose“.

HIV-Test

Jeder Schwangeren wird ein HIV-Test angeboten. Der Grund: Ist eine werdende Mutter HIV-positiv, kann sich auch das Baby mit HIV infizieren. Wenn die Erkrankung der Schwangeren aber rechtzeitig bekannt ist, lässt sich eine Ansteckung des Kindes meist vermeiden. Der Test darf nur nach ärztlicher Beratung durchgeführt werden, die Schwangere kann sich auch gegen den Test entscheiden. Die Kosten für den Test werden von der Krankenkasse übernommen. Im Mutterpass wird nur die Durchführung des Tests vermerkt, nicht das Ergebnis.

Gesund bleiben

Bewegung ist gesund – Sport in der Schwangerschaft

Gesunde Schwangere müssen nicht in Watte gepackt werden – und schon gar nicht aufs Sofa. Im Gegenteil: Körperliche Aktivität tut Mutter und Kind gut und wirkt sich positiv auf die Schwangerschaft aus. Bewegung und Sport können Rückenschmerzen und Kreislauf-Problemen vorbeugen und Schwangerschaftsübelkeit lindern. Schwangere, die mindestens dreimal pro Woche mindestens eine halbe Stunde sportlicher Betätigung nachgehen, entwickeln seltener Bluthochdruck oder Schwangerschaftsdiabetes. Sich regelmäßig zu bewegen, kann auch dabei helfen, in der Schwangerschaft nicht mehr als empfohlen zuzunehmen.

Fachleute raten schwangeren Frauen in der Regel zu genauso viel Bewegung wie nicht-schwangeren Erwachsenen: 30 Minuten körperliche Aktivität an mindestens fünf Tagen in der Woche. Dabei sollten Schwangere „moderat aktiv sein“, das bedeutet, sie sollten sich während des Sporttreibens noch unterhalten können.

Mehr Informationen und welche Sportarten für Schwangere besonders geeignet sind, finden Sie im Text „Sport tut gut – auch in der Schwangerschaft“.

Ihr Kind trinkt mit: Alkohol

Alkohol gelangt über die Plazenta in die kindliche Blutbahn. Das heißt: Mutter und Kind haben innerhalb weniger Minuten den gleichen Alkoholspiegel – doch der kindliche Organismus kann ihn viel schwerer abbauen. In allen Phasen der Schwangerschaft können selbst geringe Mengen Alkohol erhebliche Folgen für das Kind haben. Verzichten Sie deshalb ganz auf Alkohol.

Bei vermehrtem Alkoholkonsum drohen Ihrem Kind Wachstumsverzögerungen, Fehlbildungen im Gesicht und Kopfbereich oder eine kognitive Beeinträchtigung. Wenn Sie trotz Schwangerschaft täglich mehrere Gläser Alkohol trinken, brauchen Sie (und Ihr Kind) dringend Hilfe. Sprechen Sie das bei Ihrem nächsten Vorsorgetermin unbedingt an. Mehr Informationen finden Sie im Text „Alkohol und Schwangerschaft“.

Rauchfrei durch die Schwangerschaft

Viele Schadstoffe des Tabakrauchs dringen über die Nabelschnur in den Blutkreislauf des Ungeborenen ein. Zum Beispiel Kohlenmonoxid, das die Sauerstoffversorgung des Kindes vermindert. Oder krebserregende Substanzen, die das Erbgut schädigen können. Der Organismus des Ungeborenen reagiert auf diese Chemikalien empfindlicher als der eines Erwachsenen, denn seine Organe und sein Abwehrsystem sind noch nicht voll entwickelt.

Raucherinnen und Raucher müssen im Schnitt nicht nur länger auf eine Schwangerschaft warten. Rauchen erhöht auch die Gefahr von Entwicklungsstörungen der Plazenta und von Frühgeburten und Fehlgeburten. Insgesamt haben Kinder von Raucherinnen nach der Geburt häufiger Probleme mit der Atmung und erkranken öfter an Asthma und Allergien.

Auch bei Wasserpfeifen und beim Dampfen von E-Zigaretten werden schädliche Inhaltsstoffe aufgenommen, die das Baby gefährden. Sie sind keineswegs harmloser als normale Zigaretten!

Mehr Informationen und Tipps für den Rauchstoff finden Sie in den Texten „Rauchfrei in der Schwangerschaft“ und „E-Zigaretten (Vapes) oder (E-)Shisha: keine harmlosen Alternativen in der Schwangerschaft“.

Die Frauenärztin gefragt: Was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, weil ich noch nichts von meiner Schwangerschaft wusste?
Wenn Sie, als Sie noch nichts von Ihrer Schwangerschaft wussten, viel Alkohol getrunken oder Zigaretten geraucht haben, gilt im Allgemeinen innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Empfängnis das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Der Embryo entwickelt sich normal – oder gar nicht. Wird er geschädigt, kommt es zu einer (meist unbemerkten) frühen Fehlgeburt. Bleibt der Embryo dagegen ungeschädigt, geht die Schwangerschaft weiter. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sollten Sie unbedingt aufhören, zu rauchen und zu trinken.

Arbeit, Recht & Finanzen

  • Unterstützung in finanziellen Notlagen

    Haben Sie kein oder nur ein geringes Einkommen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfen sowie Beratung und Begleitung. Wenn Sie schon länger arbeitslos sind, kein Arbeitslosengeld I beziehen oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, kommt möglicherweise Bürgergeld für Sie infrage. Als Bezieherin von Bürgergeld erhalten Sie in der Schwangerschaft ab der 14. Schwangerschaftswoche einen sogenannten „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“ und können zudem einen Antrag zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt stellen. Auch die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft unbürokratisch, zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushalts, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.

    Mehr Informationen zu Unterstützungsangeboten in besonderen Situationen finden Sie in der Rubrik „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.

Stand: 13.06.2024
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