Fragen rund um die Schwangerschaft?
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3. Schwangerschaftsmonat

Wie sich der Fötus entwickelt

Ihr Baby kann jetzt Arme und Beine bewegen – Nerven und Muskeln arbeiten bereits zusammen. Der Magen bildet die ersten Verdauungssäfte, die Nieren scheiden Urin aus. Augen, Ohren, Nase, Lippen und Zunge entwickeln sich weiter, die kleinen Finger haben nicht nur Nagelbetten, um die zehnte Woche werden auch die Hand-, Finger- und Fußlinien und damit der individuelle Fingerabdruck festgelegt.

Das Gehirn entwickelt sich gerade zu Anfang des dritten Monats rasant. Kaum zu glauben: Durchschnittlich werden während einer Schwangerschaft pro Minute 250.000 Nervenzellen bzw. Neuronen gebildet. Ab etwa der neunten Woche nach der Befruchtung spricht man dann nicht mehr von einem Embryo, sondern von einem Fötus. Dieser ist jetzt etwa so groß wie eine Aprikose und etwa 20 Gramm schwer.

Für seine Entwicklung benötigt der Fötus eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen und Sauerstoff. Beides erhält er von der Mutter – und zwar über die Plazenta. Die Plazenta wächst mit dem Versorgungsbedarf des Fötus mit. Je mehr Nährstoffe Ihr Baby benötigt, umso größer wird auch die Plazenta.

Die Entwicklung des Babys im Körper

9. bis 12. Schwangerschaftswoche

13. bis 16. Schwangerschaftswoche

17. bis 20. Schwangerschaftswoche

21. bis 24. Schwangerschaftswoche

25. bis 28. Schwangerschaftswoche

29. bis 32. Schwangerschaftswoche

33. bis 36. Schwangerschaftswoche

37. bis 40. Schwangerschaftswoche

Was sich bei der Schwangeren verändert

Im Laufe des dritten Schwangerschaftsmonats hat sich der Körper auf die Schwangerschaft eingestellt. Übelkeit und Müdigkeit lassen nach. Die meisten Schwangeren fühlen sich jetzt überwiegend wohl.

Viele Frauen stellen jetzt erste schwangerschaftsbedingte Veränderungen an ihrem Äußeren fest. Hormone, die erhöhte Blutmenge im Kreislauf und vermehrte Wassereinlagerungen lassen die Haut frischer und rosiger aussehen und auch das Hautbild verändert sich. Die Brüste werden größer, der Bauchumfang nimmt etwas zu – aber noch nicht so stark, dass es im Alltag oder beim Schlafen stören würde. Auch die Gewichtszunahme ist jetzt noch gering.

Beschwerden im 3. Monat

Manche Frauen fühlen sich während der ersten Hälfte der Schwangerschaft immer wieder einmal schwach oder haben Schwindel.

Kein Wunder – schließlich leistet der Körper während der Schwangerschaft eine Menge Extraarbeit. Zum Beispiel muss sich das Herz-Kreislauf-System an die Schwangerschaft anpassen: Die Blutmenge nimmt zu und die Blutgefäße weiten sich. Das Herz leistet Mehrarbeit, und gerade in den ersten Monaten der Schwangerschaft sinkt meist der Blutdruck.

Im Text „Beschwerden in der Schwangerschaft“ erfahren Sie mehr darüber, wie sich Herz, Blut und Kreislauf an die Schwangerschaft anpassen.

Verstopfung und Blähungen sind eine häufige Begleiterscheinung der Schwangerschaft. Eine ballaststoffreiche Ernährung mit frischem Obst, Gemüse und Vollkornprodukten (wenn sie vertragen werden) ist daher empfehlenswert. Aber Vorsicht: Die meisten Abführmittel, auch frei verkäufliche, werden für Schwangere nicht empfohlen. Einläufe sind ebenfalls tabu, da sie Wehen auslösen können.

Der Hebammentipp: Was bei Verstopfung hilft
Bei Verstopfung ist es wichtig, dass Sie ausreichend trinken, am besten Wasser, verdünnte Säfte oder Kräutertee. Zusätzlich können eingeweichte Trockenfrüchte, Flohsamenschalen (Plantago ovata) oder Leinsamen Abhilfe schaffen – immer mit reichlich Flüssigkeit eingenommen, eventuell in Joghurt eingerührt. Sie regen die Darmbewegungen an. Falls dies nicht ausreicht, bestehen gegen mögliche Hilfsmittel wie Lactulose oder Macrogol keine Bedenken. Außerdem kann Magnesium die Darmtätigkeit anregen. 

Woher Verstopfung und Blähungen in der Schwangerschaft kommen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie im Text „Beschwerden in der Schwangerschaft: Blähungen und Verstopfung“.

Welche Untersuchungen im 3. Monat anstehen

Ultraschalluntersuchung: Erstes Bild vom Baby

Im dritten Monat steht die erste Ultraschalluntersuchung an – Sie können Ihr Kind nun also zum ersten Mal sehen und sogar ein Bild mit nach Hause nehmen! Die erste Ultraschalluntersuchung dient vor allem dazu, die Schwangerschaft und die Herzaktion zu bestätigen, zu schauen, ob sich ein oder mehrere Embryos eingenistet haben und zu prüfen, ob die Länge des Embryos (SSL = Scheitel-Steiß-Länge) übereinstimmt mit dem errechneten Schwangerschaftsalter. Was im Ultraschall noch alles zu sehen ist, erfahren Sie hier.

Die Frauenärztin gefragt: Kann man beim ersten Ultraschall schon das Geschlecht des Babys erkennen?
Die Geschlechtsorgane Ihres Babys sind bis zur 14. Schwangerschaftswoche bereits ausgebildet. Im Ultraschall sind diese allerdings nur manchmal zu erkennen. Vor der 14. Woche dürfen die Untersuchenden den Eltern das Geschlecht jedoch nicht verraten. Das Verbot soll verhindern, dass Eltern eine Schwangerschaft abbrechen, weil es nicht das gewünschte Geschlecht hat. Denn bis zur 14. Woche sind Schwangerschaftsabbrüche rechtlich möglich. Hinweis: Im Gesetz wird die Schwangerschaft nach dem Zeitpunkt der Empfängnis gerechnet (post conceptionem, p.c.). Deswegen wird dort die Frist als 12 Wochen p.c. angegeben.

Pränataldiagnostik

Spätestens in der 12. Schwangerschaftswoche werden die meisten Eltern mit der Entscheidung für oder gegen die „Pränataldiagnostik“ konfrontiert. Unter diesem Begriff werden Tests zusammengefasst, die gezielt nach Hinweisen zu Fehlbildungen und genetischen Abweichungen beim ungeborenen Kind suchen.

Zur Pränataldiagnostik gehören also spezielle Untersuchungen, die über die regulären, im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen und in vielen Fällen selbst bezahlt werden müssen. Für einige Verfahren wie den NIPT genügt eine Blutentnahme. Andere Verfahren greifen stärker in den Körper der Frau ein (invasive Verfahren), zum Beispiel durch eine Entnahme von Fruchtwasser bei der Amniozentese.

Die Ergebnisse der Pränataldiagnostik können weitreichende Konsequenzen haben. Bei der Entscheidung sollten sich die werdenden Eltern deswegen fragen: Möchten wir das Ergebnis wirklich wissen? Wie gehen wir damit um, wenn ein Befund auffällig ist?

Mehr Informationen rund um die Pränataldiagnostik finden Sie auf unserer Übersichtseite Pränataldiagnostik

Gesund bleiben

Schon jetzt Beckenboden stärken

Schon während der Schwangerschaft hat der Beckenboden besondere Aufmerksamkeit verdient. Denn ein kräftiger Beckenboden gibt den Bauch- und Beckenorganen Halt, unterstützt die Schließmuskulatur von Harnröhre und After und hält dem Druck beim Lachen, Husten oder bei körperlicher Belastung stand. Beckenbodentraining wird deshalb sowohl in der Schwangerschaft als auch nach der Geburt empfohlen, um häufigen Beschwerden wie einer Blasenschwäche (Inkontinenz) sowie Scheiden- oder Gebärmuttersenkung vorzubeugen. Näheres dazu finden Sie in den Texten „Beschwerden in der Schwangerschaft: Inkontinenz“ und „Wochenbett von A bis Z: Blasenschwäche“.

Darf ich in der Schwangerschaft in die Sauna und in das Solarium?

Auch in der Schwangerschaft müssen Sie auf den Saunabesuch nicht verzichten, wenn Sie ihn bisher gut vertragen haben. Aber bleiben Sie auf den unteren, nicht ganz so heißen Bänken und verzichten Sie auf Aufgüsse. Als Maßstab gilt Ihr Wohlgefühl! Ins Solarium sollte man zumindest in der Frühschwangerschaft besser nicht. Näheres finden Sie unter „Sauna, Bad und Sonne“.

Vorsicht bei diesen Lebensmitteln

Solange die werdende Mutter gesund ist, kann sie fast alles essen, was sie mag. Auf ein paar Lebensmittel sollten Schwangere aber besser verzichten. Ein Beispiel: In unverarbeiteten Lebensmitteln und besonders in Rohmilch und Rohmilch-Produkten können sich Listerien befinden, also Bakterien, die das Ungeborene gefährden. Andere Lebensmittel müssen Schwangere zwar nicht komplett vom Speiseplan streichen, sollten aber nur in geringen Maßen gegessen oder getrunken werden, wie etwa Kaffee. Bei welchen Lebensmitteln Sie noch vorsichtig sein sollten, erfahren Sie unter „Ernährungsrisiken in der Schwangerschaft“.

Die Frauenärztin gefragt: Ist es möglich, sich während der Schwangerschaft vegan oder vegetarisch zu ernähren?
Fachleute gehen davon aus, dass bei vegetarischer Ernährung eine ausreichende Versorgung mit den meisten Nährstoffen auch in der Schwangerschaft möglich ist – mit Ausnahme von Jod, Folsäure und DHA (Docosahexaensäure). Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Schwangere vielseitig ernährt und bei der Auswahl ihrer Lebensmittel gezielt auf eine ausreichende Nährstoff-Versorgung achtet. Schwangere Veganerinnen hingegen können nur dann eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen für sich und ihr Kind sicherstellen, wenn sie auch mit Nährstoffen angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen. Nähere Infos finden Sie unter „Vegetarische und vegane Ernährung in der Schwangerschaft“.

Arbeit, Recht & Finanzen

  • Die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber informieren

    Wann werdende Eltern eine Schwangerschaft verkünden, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Viele Frauen zögern, vor der 12. Woche über ihre Schwangerschaft zu sprechen. Denn bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats ist das Risiko für Fehlgeburten erhöht. Auch am Arbeitsplatz wird die Botschaft vielleicht nicht nur positiv aufgenommen. Dennoch sollten Sie nicht zu lange damit warten, denn erst durch die Bekanntgabe der Schwangerschaft können Ihre Vorgesetzten Mutterschutz-Maßnahmen ergreifen.

  • Mutterschutz in Anspruch nehmen

    Zum Schutz Schwangerer am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen. Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nur sehr eingeschränkt, unter ganz bestimmten Bedingungen und mit Ihrem Einverständnis erlaubt. Für manche Tätigkeiten gelten Beschäftigungsverbote. Ihr Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss so eingerichtet sein, dass Sie und Ihr Kind vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt sind. Sie haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Vorsorgeuntersuchungen.

  • Besonderer Schutz vor Kündigungen

    Berufstätige Frauen genießen während der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz – selbst wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung selbst noch nichts von Ihrer Schwangerschaft wussten. Kündigungsschutz besteht grundsätzlich vom ersten Tag der Schwangerschaft an. Genaue Informationen, auch über weitere Regelungen und zum Vorgehen bei rechtswidrigen Kündigungen, finden Sie unter den folgenden Links:

Außerdem wichtig

Organisation

Auch wenn es Ihnen noch etwas früh vorkommt: Oft ist es sinnvoll, sich schon jetzt um einen Geburtsvorbereitungskurs und den Geburtsort zu kümmern, da viele Hebammen, Kurse und Kliniken oft lange im Voraus ausgebucht sind. Das gilt besonders für Beleghebammen.

Eine praktische Checkliste für Organisatorisches während der Schwangerschaft finden Sie in unserer Checkliste zum Download.

Stand: 13.06.2024
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