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Der operative Schwangerschaftsabbruch
Eine Schwangerschaft kann operativ oder mit Medikamenten abgebrochen werden („Abtreibung“). Der operative Schwangerschaftsabbruch (Absaugung) wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff und einer kurzen Ruhephase kann die Frau nach Hause gehen.
Der operative Schwangerschaftsabbruch wird auch als instrumenteller oder chirurgischer Abbruch bezeichnet. Das Standardverfahren ist die Absaugmethode (Vakuumaspiration oder Saugkürettage). Dabei wird unter Kurznarkose oder örtlicher Betäubung ein schmales Röhrchen durch die Vagina (Scheide) in die Gebärmutterhöhle eingeführt. Durch dieses Röhrchen wird die Gebärmutterschleimhaut dann mit dem Embryo abgesaugt.
Vereinzelt wird unter Kurznarkose oder örtlicher Betäubung anstatt eines Saugröhrchens ein löffelartiges Instrument in die Gebärmutter eingeführt und damit die Gebärmutterschleimhaut mit dem Embryo abgetragen (Ausschabung, Abrasio oder Kürettage).
Wo kann ich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen?
Der operative Abbruch findet in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis statt. Hier finden Sie eine Liste von einigen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und weiteren Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche (medikamentös/operativ) durchführen.
Wie läuft der operative Schwangerschaftsabbruch ab?
Der operative Schwangerschaftsabbruch verläuft in der Regel in drei Schritten:
1. Beratung und Voruntersuchung
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung und Voruntersuchung. Bringen Sie zu dem Termin folgende Unterlagen mit:
- Den Beratungsschein (muss mindestens drei Tage alt sein) oder die Bescheinigung über eine medizinische oder kriminologische Indikation)
- Ihre Versichertenkarte
- Möglicherweise einen Blutgruppennachweis
- Falls Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe haben: eine Bescheinigung der Kostenübernahme
Mit einer Ultraschall-Untersuchung wird die Lage der Gebärmutter und die Schwangerschaftswoche geprüft. Möglicherweise wird Ihnen eine Tablette mitgegeben, die Sie einige Stunden vor dem Abbruch nehmen, um den Muttermund für den Eingriff weicher und leichter dehnbar zu machen. Bei der Voruntersuchung wird auch gemeinsam geklärt, ob eine Kurznarkose oder eine örtliche Betäubung vorgenommen wird, und was dabei zu beachten ist.
Soll der Eingriff in Kurznarkose durchgeführt werden, dürfen Sie einige Stunden vorher nichts essen, trinken, kein Kaugummi kauen und nicht rauchen.
2. Eingriff und Narkose
Am Tag des Eingriffs erhalten Sie bei einer Kurznarkose das Narkosemittel über eine in die Armvene gelegte Nadel. Bei einer örtlichen Betäubung bekommen Sie vorab auf Wunsch ein Schmerz- und Beruhigungsmittel. Danach werden der Muttermund und der Gebärmutterhals betäubt.
Dann wird – wenn nötig – der Muttermund vorsichtig einige Millimeter geweitet, sodass ein Saugröhrchen eingeführt werden kann, durch das die Gebärmutterschleimhaut mit dem Embryo abgesaugt wird. Danach zieht sich die Gebärmutter wie bei einer Menstruationsblutung zusammen. Nach 10 bis 15 Minuten ist der Eingriff beendet. (Bei einer Ausschabung wird entsprechend ein löffelartiges Instrument verwendet.)
Frauen mit einer Rhesus-negativen Blutgruppe erhalten nach dem Abbruch eine Spritze mit Anti-D-Immunglobulinen. Damit wird die Bildung von Antikörpern verhindert, die bei einer späteren Schwangerschaft das Kind schädigen könnten.
3. Nach dem Eingriff
Nach dem Eingriff können Sie sich in einem Ruheraum ausruhen, bis sich Ihr Kreislauf erholt hat. Auf Wunsch erhalten Sie ein Schmerzmittel. Nach einer Kurznarkose sind Sie nicht verkehrstüchtig und sollten nicht Auto oder Fahrrad fahren. Dann kann es nötig sein, dass Sie jemand abholt und nach Hause begleitet.
Sie können sich nach dem Eingriff krankschreiben lassen. Auf der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wird der Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht genannt.
Bevor Sie nach Hause gehen, erhalten Sie Informationen, worauf Sie in den nächsten Tagen achten sollten, sowie eine Telefonnummer, die Sie im Notfall anrufen können.
In der Regel wird eine Nachuntersuchung bei Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen zwei bis drei Wochen nach dem Eingriff empfohlen.
Was nach dem Eingriff zu beachten ist
Nach dem Abbruch hält die Blutung meist ein bis zwei Wochen an. Sie ist aber meist schwächer als eine normale Monatsblutung. In den Tagen nach dem Abbruch stellt sich der Körper hormonell um, wodurch sich Brüste und Unterleib vielleicht anders anfühlen. Frauen können jetzt sehr unterschiedliche Gefühle erleben, die jedoch kein Anzeichen einer psychischen Störung sind. Am häufigsten sind Erleichterung und eine Phase von Trauer.
Es kann hilfreich sein, sich für die ersten Tage praktische und emotionale Unterstützung zu organisieren. Sie sollten sich etwas schonen und bei Bedarf krankschreiben lassen.
Komplikationen sind selten
Ein operativer Schwangerschaftsabbruch ist ein sehr sicherer Eingriff. Zu Verletzungen der Gebärmutter, Narkosezwischenfällen oder einem hohen Blutverlust kommt es sehr selten.
Bei Fieber, starken Blutungen oder anhaltenden Unterbauchschmerzen sollten Sie umgehend Ihre Ärztin oder Ihren Arzt aufsuchen, um Komplikationen wie eine Entzündung oder verbliebenes Restgewebe in der Gebärmutter auszuschließen. Solche Komplikationen treten bei bis zu 2 % der Eingriffe auf.
Ein komplikationsloser operativer Schwangerschaftsabbruch hat keine Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und wahrscheinlich keine Auswirkungen auf den Verlauf späterer Schwangerschaften.
Die Verhütung nicht vergessen
Mit dem Abbruch beginnt ein neuer Menstruationszyklus. Damit besteht auch die Möglichkeit, in diesem Zyklus wieder schwanger zu werden. Sie können sich beraten lassen, welche Verhütungsmethode für Sie am besten geeignet ist.
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (2022). Sk2-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon. AWMF 015-094.
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World Health Organization (2022). Abortion care guideline.