Schwangerschaftsabbruch – Informationen nach §13a Abs. 1 SchKG
Liste von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Einrichtungen
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- Praxen, Kliniken und Einrichtungen
Adressen in Wohnortnähe
Über diese Liste
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat den gesetzlichen Auftrag, eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen zu veröffentlichen, die mitgeteilt haben, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Bundesärztekammer erhebt diese Daten und aktualisiert diese Adressliste monatlich. Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig, daher ist sie nicht vollständig.
Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier auf www.familienplanung.de.