Lexikon
Amtsvormund
Ein Amtsvormund ist ein Vormund, der vom Jugendamt gestellt wird. Minderjährige brauchen grundsätzlich einen Vormund, also einen gesetzlichen Vertreter. In der Regel sind das die Eltern. Wenn die Eltern ihr Sorgerecht nicht erfüllen können oder nicht dazu berechtigt sind, tritt der Amtsvormund ein. Rechte und Pflichten des Vormunds sind die Personensorge, die Vermögenssorge und das Vertretungsrecht.