Lexikon
Barunterhalt
Eltern sind ihrem Kind gegenüber zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Diese gliedern sich in Betreuungsleistungen (Erziehung, Wohnung, Nahrung etc.) und Geldleistungen. Die Geldleistungen werden auch als Barunterhalt bezeichnet. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, so erbringt dieser in der Regel die Betreuungsleistungen. Der andere Elternteil ist dann zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.