Lexikon
Betreuungsunterhalt
Betreuungsunterhalt ist eine Unterhaltsleistung, die bei getrennt lebenden Paaren der Elternteil beanspruchen kann, bei dem das Kind lebt. Unterhaltspflichtig ist der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin – unabhängig davon, ob das Paar miteinander verheiratet war. Voraussetzung ist, dass die alleinerziehende Mutter oder der Vater wegen der Kinderbetreuung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Betreuungsunterhalt wird frühestens vier Monate vor der Geburt und normalerweise bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich.