Lexikon
Fehlgeburt
Von einer Fehlgeburt (Abort) spricht man, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet, das Kind weniger als 500 Gramm wiegt und nach der Geburt keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag und Nabelschnur-Puls zeigt. Bei einer Fehlgeburt in diesem Sinne bestehen keine standesamtliche Melde- und keine Bestattungspflicht. Es steht den Eltern jedoch frei, die Geburt ihres Kindes beim Standesamt beurkunden zu lassen und es auch zu bestatten.
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