Lexikon
Gendiagnostikgesetz
Das Gendiagnostikgesetz regelt die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen (DNA-Tests) zur Diagnose von Erkrankungen, zur Bestimmung von Krankheitsrisiken oder zur Abstammung eines Menschen. Es legt außerdem fest, in welchen Fällen und zu welchen Zwecken vorgeburtliche genetische Untersuchungen und Risikoabklärungen durchgeführt werden dürfen. Das Gesetz schreibt vor, dass vor jeder solchen Untersuchung ein ausführliches Aufklärungsgespräch und eine schriftliche Einwilligung nötig sind. Außerdem verbietet es heimliche Vaterschaftstests sowie das Verwenden von Informationen aus DNA-Tests als Grundlage von Arbeits- oder Versicherungsverträgen. Das Gendiagnostikgesetz ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten.