Fragen rund um die Schwangerschaft?
Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden ...

Lexikon

Jugendamt

Die Jugendämter sind kommunale Behörden, die unter anderem Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) anbieten oder vermitteln. Das Jugendamt verwaltet auch Plätze in Kindertageseinrichtungen.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern an das örtliche Jugendamt wenden. Auch in Not- und Konfliktsituationen erhalten sie dort Beratung und Unterstützung. Minderjährige können sich ohne Wissen der Eltern an das Jugendamt wenden und dort Rat und Hilfe einfordern.

Bei bedeutenden Verstößen gegen das Kindeswohl – wie Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung – muss das Amt eingreifen. Das Amt übernimmt auch Vormundschaften über Kinder, wenn deren Eltern die elterliche Sorge nicht (voll) ausüben können – zum Beispiel weil sie noch sehr jung oder nicht zur Kindeserziehung fähig sind, sich in Haft befinden oder verstorben sind.

Verwandte Einträge: