Lexikon
Spätabbruch
Im Allgemeinen wird ein nach der 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis vorgenommener Schwangerschaftsabbruch als Spätabbruch bezeichnet. Eine medizinisch oder juristisch festgelegte Definition des Begriffs Spätabbruch gibt es nicht.
Ein Spätabbruch ist straffrei, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – beispielsweise, wenn pränataldiagnostische Untersuchungen, die erst nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können, Hinweise auf schwere Fehlbildungen des ungeborenen Kindes geben. Dabei betrifft die Indikation nicht die Entwicklungsstörung des Kindes, sondern die Unmöglichkeit für die Schwangere, eine schwere Beeinträchtigung für ihre eigene körperliche und seelische Gesundheit anders als durch den Schwangerschaftsabbruch abzuwenden.
Da das ungeborene Kind nach der 20. Schwangerschaftswoche außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein kann, wird es bei einem Spätabbruch vor Einleitung der Geburt getötet (sogenannter Fetozid). Dies geschieht in der Regel durch Injektion einer Kaliumchloridlösung in das Herz oder in die Nabelschnurvene, die beim Fötus einen sofortigen Herzstillstand bewirkt.
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