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Lexikon

Totgeburt

Ein Kind gilt als tot geboren, wenn es nach der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt und keinerlei Lebenszeichen (Atmung, Herzschlag, pulsierende Nabelschnur) aufweist. In den meisten Bundesländern bestehen dann die Pflicht zur Beerdigung und die standesamtliche Meldepflicht. Die Geburt eines Kindes, das im Mutterleib gestorben ist, bevor es ein Gewicht von 500 Gramm erreicht hatte, nennt man Fehlgeburt.

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