Lexikon
Vormundschaft
Die Vormundschaft ist die rechtlich geregelte Sorge für eine unmündige, nicht geschäftsfähige Person. Ein Vormund für ein unmündiges Kind wird zum Beispiel eingesetzt, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen, weil ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder sie verstorben sind. Dem Vormund stehen die Personensorge, die Vermögenssorge und das Vertretungsrecht zu. Eine Vormundschaft können private Personen wie auch ausgebildete Mitarbeiter vom Jugendamt übernehmen.